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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 512
(PDF, 129 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1978/0512
Kapuziner in Mahlberg

Wolfgang Müller

Wenn auch die Entwicklung des Kapuzinerordens vor allem von einem
Impuls innerer Erneuerung der katholischen Kirche getragen war, so
sind die Umstände, die zu einer Gründung eines Kapuzinerklosters in
Mahlberg geführt haben, für die Zeit vor, in und nach dem Dreißigjährigen
Krieg äußerst charakteristisch: die landesherrliche Religionspolitik
steckt den Rahmen ab und trifft die näheren Bestimmungen, die
für die herbeigerufenen Patres gelten sollten.

Die Herrschaft Lahr-Mahlberg war 1497 durch Verkauf von den Grafen
von Mörs und Saarwerden, den Erben der Geroldsecker, zur Hälfte an die
Markgrafen von Baden gekommen. Den Mörs-Saarwerden waren die
Grafen von Nassau-Saarbrücken nachgefolgt. Diese vor allem hatten für
eine vollständige Überführung der Gemeinherrschaft zum lutherischen
Glaubensbekenntnis gesorgt. Bei der Teilung der Markgrafschaft 1533
war das Condominat über Lahr-Mahlberg Baden-Baden zugefallen, was
sich aber konfessionell nicht auswirkte, da in der Markgrafschaft
Baden-Baden selbst der katholische Glaube sich kaum behaupten
konnte, namentlich seit der durch Baden-Durlach 1594 vollzogenen
Okkupation. Als aber 1622 der katholisch erzogene Markgraf Wilhelm
nach der Schlacht von Wimpfen unter kaiserlicher Protektion die baden-
badenschen Lande besetzte, nahm er den reichsrechtlichen Grundsatz
des „cuius regio, eius religio" für seine Lande in Anspruch. Im
Kondominat ließ er sich aber nicht durchführen. Darum bestand er auf
eine Teilung des Gebietes, die 1629 vollzogen wurde: durch das Los wurde
der Teil Lahr nassauisch, der Teil Mahlberg baden-badisch. Die
begonnene Rekatholisierung erfuhr aber je nach dem wechselnden
Kriegsglück der Religionsparteien im ja gerade laufenden Dreißigjährigen
Krieg mehrfach Rückschläge. Erst seit 1646 war das Land
Mahlberg mit den dazu gehörenden Dörfern Wagenstadt, Kuppenheim
und Kuppenheimweiler, Friesenheim, Oberweier, Heiligenzell, Oberschopfheim
, Kürzell, Schutterzell, Sulz und den Rieddörfern Ichenheim,
Dundenheim und Otterseheim bleibend in der Hand des Markgrafen
Wilhelm. So sehr auch nun die Katholiken in jeder Weise begünstigt
wurden, so daß z. B., nur Katholiken bei der Besetzung der Gerichte
zugelassen waren, die katholischen Feiertage (nach dem gregorianischen

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