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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 517
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heimer Kompetenz25 zu. Dabei hatten sie aber die Pfarrechte der Kirche
in Kippenheim zu respektieren: Taufen, Eheabschluß, Begräbnis und
Osterkommunion standen allein der Pfarrkirche, nicht der Klosterkirche
zu. Nur die Begräbnisse in Orschweier hatten die Kapuziner zu halten.26
Die anschließende Seelenmesse wurde dann natürlich in der dortigen
St. Andreaskirche celebriert. 27 Der tägliche und besonders der sonn- und
feiertägliche Gottesdienst einschließlich der Christenlehre,28 die ja
immer noch der Religionsunterricht für die gesamte Kinderschar und die
Jugend war, für Orschweier und die Katholiken Mahlbergs, oblag aber
den Kapuzinern in ihrem Gotteshaus, ebenso auch der Gottesdienst in der
Katharinenkapelle neben dem Mahlberger Schloß. Diese war viel aufwendiger
ausgestattet als die schlichte Kapuzinerkirche.29 Auch hat man
die Patres in beiden Orten zum Versehen der Kranken geholt.30
Daß sie über diesen örtlichen Einsatz hinaus in der weiten Umgebung
besonders für das Halten der Frühmesse 31 angefordert wurden, ist gut zu
belegen. Genannt werden Schuttern, Rust, Grafenhausen, Ottenheim,
Kürzel, Ichenheim, Ettenheim, Kappel, Oberweier, Sulz, Friesenheim
und Oberschaffhausen, aber auch die elsässichen Orten Rheinau und
Diebolzheim.32 Schon 1747 rühmen sich die Kapuziner ihrer Mitwirkung
an der Rekatholisierung der zur Herrschaft Geroldseck gehörenden
Dörfer.33 Die Wirksamkeit der Mahlberger Kapuziner erstreckte sich
also beachtlich über die Grenzen der Herrschaft Mahlberg hinaus. Als
1803 das Kloster aufgelöst wurde, war mit einem mal dieser pastorale
Dienst zu Ende und die bisherige Haltung von Frühmessen bedroht. Für
Sulz ist nachzuweisen, daß der Ort 1687-1706, also fast zwanzig Jahre von
den Mahlberger Kapuzinern versehen wurde.34

Wenn man im einzelnen dem nachgehen würde, ließe sich ähnliches
sicher für kürzer oder länger auch anderwärts belegen. In Mahlberg
selbst hat man die Kapuziner auch zu mancherlei außerordentlichen
Segnungen und Prozessionen gebeten. Derartiges ist am eindeutigsten zu
fassen, wenn Unkosten für die Gemeinde dabei entstanden, über die
berichtet wird.36 Auch regelmäßige Leistungen sind so vermerkt wie das
Neujahrspräsent.

25 GLA 229/63291 D. v. 1774 VI 16. 1776 IV 20, 1779 V 7, 1785 IV 15: GI.A 353/Zug 1908 N. 105 11/28» von 1803 VIII 6.

26 Ebd.

27 Zu ihr vergleiche Wolfgang Müller. Die Ortenau als Chorturmlandschaft (Bühl 1965) 62.

28 GLA 229/63291 II von 1779 IV 26.

29 GLA 229/63244, 40 von 1803 X 14. Dali aber nicht diese Kapelle sondern die Kapuzinerkirche zum Gottesdienst für
Mahlberg und Orschweier diente, geht aus Aktenstücken ebd. von 1803 VIII 28 und X 1 eindeutig hervor.

30 GLA 229/63291 II von 1779 IV 26.

31 FDA 31/1903. 317.

32 GLA 229/63292 v. 1789 V 1.

33 Romualdus 353; Vierordl 239.

34 Friedr. Bauer, Reformation und Gegenreformation in der früheren nassauisch-badischen Herrschaft Lahr-Mahlberg
(Lahr 1914) 216; s. a. FDA 31/1903. 318.

35 GLA 229/63244.

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