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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 559
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Baden-Baden zum Erzbischof von Freiburg gewählt wurde (1898-1920);
1903-1920 folgte ihm Georg Johannes Gumbel45. Unter ihm hat man auch
im religiösen Bereich breitere Resonanz angeboten durch die Neuerrichtung
der Josefsbruderschaft 1904,46 wie auch nun die Verbindung mit
ehemaligen Schülerinnen durch regelmäßiges Treffen und lose Vereinigungen
immer intensiver wurden. Die Einengung der Ökonomie am Platz
durch den Bau des Augustabades hat zum Kauf eines Bauernhofes in
Geroldsau 1889 Anlaß gegeben, mit dem zusammen ein Haus am Waldrand
die Möglichkeit von Ferienerholung anbot. Die trotzdem zu
wahrende Klausur wurde sehr wohl bedacht. Der kirchliche Einfluß war
dadurch sichtlich gestärkt, daß das bischöfliche Kommissariat viele
Jahrzehnte in der Hand eines bedeutenden Mannes lag, der es als Pfarrer
von Beuren-Lichtental (1852-1861) übernahm, aber auch nach seiner
Berufung ins Freiburger Domkapitel beibehielt, des Karl Franz
Weickum.47 Später bestimmte Erzbischof Thomas den einschlägigen
Ordinariatsreferenten als Kommissar.48 Die 13. Priorin M. Amalie Maier,
die fast vierzig Jahre die verantwortliche Leitung innehatte, konnte den
Konvent aus den bedrohenden Zeiten des eben abklingenden Kulturkampfes
- sie hat auf eigene Verantwortung hin die schon 14 Jahre
dauernde Aufnahmesperre, eine klosterfeindliche Maßnahme, durchbrochen
durch die Gelübdeablegung zweier Novizinnen - bis in die Zeiten
eines echten Aufblühens führen, das sich auch in den notwendigen
baulichen Erweiterungen manifestiert: das Aufsetzen eines vierten
Stockwerkes 1895 und die Errichtung des Bernhardushauses 1900, eines
neuen Schulgebäudes. Waren 1904 staatlicherseits 30 Chorfrauen und
Laienschwestern zugestanden worden49, so umfaßte der Konvent 1922
schon 23 Chorfrauen und 23 Schwestern, dazu je eine Novizin.50 Soeben,
unterm 7. November 1921 war die offizielle Erklärung des Staates
vorgelegt worden, der das Kloster als Anstalt öffentlichen Rechtes
erklärte und sein Vermögen den Charakter eines Korporationsvermögens
zusprach.51 Die Zeit staatlicher Beschränkung war zu Ende, das
Regulativ von 1811 endgültig abgetan.

Nach der vollen Rückkehr zu klösterlichem Leben (ab 1921)

Jetzt war auch ungehindert Kontakt mit anderen Klöstern des Ordens
von Heiligen Grab wieder möglich. Schon 1904 hatte Carl Nörber, obwohl

45 1872-1940. FDA 68/1941. 46-47; über andere Klosterpfarrer der folgenden Zeit vgl. Pleißner.

46 OA a.a.O. 18.

47 1815-18%; FDA 28/1900, 278-279; Freiburger Katholisches Kirchenblatt 40/1896, 147-151 mit acht Fortsetzungen,
s. speziell S. 274; zum Kommissariat vgl. OA a. a. O. 22 und 23.

48 OA ebd. 18.

49 Pleißner

50 OA ebd.

51 Ebd.

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