Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
59. Jahresband.1979
Seite: 51
(PDF, 62 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1979/0053
jetzt, nachdem das Königshaus gleichfalls scheiterte, die lokalen
Machtträger, nur sich gegenseitig behindernd, expandieren konnten.

Vor diesem politischen Hintergrund finden nicht nur die genannten
Städtegründungen im oberen Kinziggebiet ihre Erklärung, er muß auch
für die zeitliche Einschätzung der Anlage der Stadt Wolfach herangezogen
werden. Wenn wir also ihre Gründung erst um das Jahr 1250 ansetzen
, dann können wir als erste Begründung dafür diese zeitgenössischen
Entwicklungen anführen. Zum zweiten kann ein Argument herangezogen
werden, das sich an der Quellenlage des 13. Jahrhunderts orientiert.
Sie ist nämlich so schlecht gar nicht, daß nicht wenigstens die
Grundlinien der Ereignisse nachvollzogen werden könnten. Auch zeigt
der Umgang mit den damaligen Urkunden, daß sie durchaus das Neue,
beispielsweise eine Stadtgründung, widerspiegeln, oder, anders herum
gesagt, daß solche bedeutungsvollen Maßnahmen mit nur mäßiger
Verspätung, ein bis zwei Jahrzehnte, mitgeteilt werden. So kommen wir
auch mit Hilfe dieser Überlegung in die 50er Jahre des 13. Jahrhunderts,
wenn wir von 1275 als dem gesicherten Zeitpunkt der Existenz der Stadt
Wolfach ausgehen.

Ein drittes Argument soll folgen. Wie erwähnt, haben die Herren dieser
Stadt - es waren die Gräfin Udilhild und ihre Söhne - den ersten
Freiheitsbrief im Jahre 1305 ausgestellt. Das muß nun tatsächlich auch
das erste Privileg dieser Art gewesen sein, denn sonst hätten die
Aussteller frühere von ihren Vorgängern erlassene Urkunden erwähnt
und deren Bestimmungen bestätigt, wie es übrigens die Nachfolger der
Udilhild bis ins 18. Jahrhundert hinein getan haben. Der Brief von 1305
aber nimmt keinerlei Bezug, er schöpft sein Recht ganz neu. Er scheint
also einen Abschluß zu markieren, Rechtsverhältnisse festzuschreiben,
wie sie sich bis dahin entwickelt hatten. Eine solche Gründung steht ja
nicht innerhalb kürzester Frist auf gesichertem Boden; sie braucht ihre
Anlaufszeit, sie kann Rückschläge erleiden. Allein die baulichen
Maßnahmen für die Anlage einer Stadt müssen, gemessen an den Mitteln
der damaligen Zeit, Jahrzehnte gedauert haben. Wieder können wir
zurückrechnen, von 1305 ausgehend, und wieder erscheint die Mitte des
13. Jahrhunderts als akzeptables Datum für einen solchen Neubeginn aus
wilder Wurzel, der nach etwa 50 Jahren wirtschaftlich, politisch und
rechtlich auf festen Füßen zu stehen kam.

Falls diese, unsere Argumente die geschichtliche Wirklichkeit wiedergeben
, was wir natürlich nicht mehr mit absoluter Sicherheit sagen
können, dann fällt die Gründung unserer Stadt in die Lebenszeit
Friedrichs IV. von Wolfach, des Vaters der Udilhild. Ihm dürften die
entsprechenden Ideen und Initiativen zuzuschreiben sein, wobei nicht
ausgeschlossen ist, daß der Schwiegersohn, der Graf Friedrich von

51


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1979/0053