http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1981/0037
25 Jahre Ensembleschutz in der Ortenau
Carl Helmut Steckner
Da der Denkmalschutz von bedeutenden, klassierbaren Einzelbauwerken ausgegangen
ist — Merkmal seiner Entstehungszeit im 19. Jahrhundert —, blieben
lange Zeit weniger bedeutende Bauten, die eine bestimmte Qualitätsschwelle
unterschritten, aber in ihrer Gesamtheit einen Wert darstellten, ungeschützt.
Der Blick für solche Zusammenhänge schärfte sich erst später auch für wertvolle
Beispiele von Architekturen ohne Architekten in ihrer landschaftlichen,
dörflichen oder kleinstädtischen Eigenart, etwa als Straßen-, Platz- oder Ortsbilder
. Und sehr spät fand dies in deutschen Denkmalschutzgesetzen ihren
Niederschlag. Als erstes Land formulierte es Baden 1949 und sah die Eintragung
ins Denkmalbuch vor. Es folgte das Baden-Württembergische Denkmalschutzgesetz
von 1971. Es bietet die Möglichkeit des Ensembleschutzes durch
Rechts Verordnung.
Davon hat das Denkmalamt Freiburg im Ortenaukreis mehrfach Gebrauch
gemacht und entsprechenden Anträgen und Anregungen der Gemeinden entsprochen
, wenn wissenschaftliche, künstlerische, aber auch lokale historische
Gründe dafürsprachen.
Eingeleitet wurde die Reihe der geschützten Anlagen in der Ortenau mit Gengenbach
(1956) und bisher abgeschlossen mit Bodersweier (1980). In den dazwischen
liegenden Jahren waren es Euenheim (1963), Kork (1968), Schiltach
(1971), Zell a. Harmersbach (1975), Haslach i.K. (1978) und Sasbachwalden
(1979). Die geschützten Gesamtanlagen sind in ihrer Größe durchweg verschieden
. Sie umfassen eine Platzanlage, den historischen Mittelpunkt oder einen
größeren Bereich einer Gemeinde.
In Gengenbach ist die Altstadt innerhalb der Stadtmauern geschützt. Der Ensembleschutz
umfaßt Stein- und Fach werkbauten, die romanische Kirche mit
dem ehem. Klosterbereich, das Rathaus, die Stadttore und einen Teil nördlich
des Obertores.
Auch Euenheim ist innerhalb des Stadtmauerringes geschützt, der Kirche,
Rathaus, Rohan-Schloß, Fachwerkbauten und unter Straßburger Einfluß entstandene
Steinbauten einschließt.
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