Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 39
(PDF, 65 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1981/0041
Die Rechtsfakultät der Universität Straßburg und die
Regionalgeschichte

Festvortrag, gehalten auf der Jahresversammlung am 12. Oktober 1980
in Kehl

Marcel Thomann, Straßburg

Schon im XV. Jahrhundert wird an der städtischen Schule in Straßburg das
Recht gelehrt. Die „Akademie" — ab 1556 — und die Universität — 1621 —
führen diese Tradition mit einer kurzen Unterbrechung in den Jahren der
Französischen Revolution bis auf den heutigen Tag fort.

Auf die wechselvolle Geschichte der Universität kann hier nicht eingegangen
werden, obwohl unterstrichen werden muß, daß die politischen, religiösen
und kriegerischen Ereignisse mehr als anderswo die Art der Ausstrahlung dieser
Fakultät auf das umgebende Land bedingten1.

„Recht ist die Gesamtheit der Normen und Regeln des gesellschaftlichen Lebens
". Stimmt man dieser Definition zu, so ist zu ersehen, daß eine ordentlich
funktionierende Rechtsfakultät die Schule der gesellschaftlichen Ordnung und
Wirklichkeit sein sollte. Recht bewirkt also Geschichte in Gegenwart und Zukunft
, und könnte man rückblickend die gesamten Leistungen der Rechtschulen
überschauen, so würde sich das ganze institutionelle Leben der Vergangenheit
vor dem Historiker ausbreiten. Leider ist eine solch ideale Vergegenwärtigung
des Vergangenen nicht möglich. Schon der Wunschtraum läßt jedoch erkennen
, daß die Geschichte des Rechts eine fruchtbare Quelle der Geschichtsforschung
sein könnte. Leider ist aber die historische Wissenschaft vom Recht
immer noch ein vernachlässigter Zweig am Baum des universitären Wissens.

1 Unter den neueren Arbeiten über die Straßburger Rechtsfakultät, ihre Statuten und die Lehrmethoden:
Anton SCHINDLING, Humanistische Hochschule und freie Reichsstadt. Wiesbaden 1977 (XV. bis Anfang
des XVII. Jhr.) und für das XVIII. Jahrhundert Jürgen VOSS, Universität, Geschichtswissenschaft und
Diplomatie im Zeitalter der Aufklärung: Johann Daniel Schöpflin (1694—1771). München 1979. — Daniel
SCHNEIDER, L'Universite de Strasbourg au XVIIIe s. Les Facultes de Droit et de Medecine, Memoire de
D.E.S. d'Histoire. 1965. 227 S. Maschinenschr. (in der Bibliothek der Archives Municipales Strasbourg einzusehen
). — Alain Serge MESCHERIAKOFF, L'ancienne Faculte de Droit de Strasbourg au XVIIe et XVIIIe
s. Memoire de D.E.S. Droit. Strasbourg, 1970. 150 S. Maschinenschr.

39


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1981/0041