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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 46
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Diese Forderungen geben das regionalgeschichtliche Klima der Fakultät in der
ersten Hälfte des 19. Jahrhundert wieder: der Dekan Arnold ist ja auch der
Autor des antikisierenden Dialektstückes ,,Der Pfingstmontag", und der Dekan
Hermann ist Verfasser eines hervorragenden zweibändigen Werkes über
„Straßburg in Vergangenheit und Gegenwart."12 In Paris, wo er kurz darauf
lehrt, hat Henri Klimrath, dessen Doktorarbeit ,,aux applaudissements de
toute la Faculte" gekrönt wurde, außerordentlichen Erfolg. Dieser Straßburger
gilt denn auch als Begründer der französischen Rechtshistorie, die dann
sehr schnell an allen französischen Universitäten als Pflichtfach Eingang findet
. An der Rechtsfakultät der Universität Straßburg jedenfalls lehren heute
5 Titularprofessoren ausschließlich Rechtsgeschichte, und die regionale
Rechtsgeschichte wird dabei oft herangezogen.

// Rechtslehre, die Geschichte macht

Nach der Übersicht über die Regionalhistorie an der Straßburger Rechtsschule
wäre nun zu untersuchen, inwiefern die Straßburger Rechtsprofessoren auch
mitgeholfen haben, die geschichtliche regionale Wirklichkeit zu begründen.
Es lohnt sich, das Augenmerk auf diese Juristen zu richten, da sie in der Tat
Geschichte gemacht haben.

Kehrt man zu den Anfängen zurück, so müßten zuerst Sebastian Brant
(1457—1521)'3 und Thomas Murner (1475—1537)14 genannt werden. Ihre
Namen erscheinen zwar meist in den Literaturgeschichten, es muß aber doch
wenigstens erwähnt werden, daß sie an der Rechtsschule als Lehrer tätig
waren.

Der Einfluß der Straßburger Juristen der Humanistenzeit auf das politische
und soziale Geschehen ist nicht immer positiv zu bewerten. Für kritische Zustände
, welche die Reformation und den blutigen Bauernkrieg zur Folge hatten
, sind sie leider mitverantwortlich15. Angenehmer ist es, über die auch für
die Regionalgeschichte lohnenden Anstrengungen des Gründers der vorhin erwähnten
„Kameralwissenschaft" Georg Obrecht zu berichten, der von 1575

12 Jean Frederic HERMANN, Notices historiques, statistiques litteraires sur la ville de Strasbourg.
1813—1819. 2 Bde.

13 Zu Sebastian Brant als Jurist gibt KLEINHEYER-SCHRÖDER, Deutsche Juristen aus fünf Jahrhunderten
. Heidelberg 1976, S. 47—49 einen bequemen Überblick. In den letzten Jahren entstand ein neues Brant-
Bild durch die Arbeit von Thomas A. BRADY, Ruling Class, regime and reformation at Strasbourg
1520—1555. Leiden, 1978 und die meines Schülers Alain HARTWIG, Sebastian Brant, le Juriste et son
temps, Memoire de DEA. Strasbourg, 1978, Maschinenschr. 121 S. (An der Bibliotheque Nationale et Universitaire
in Straßburg einzusehen).

14 Über MURNER s. Adalbert ERLER, Thomas Murner als Jurist. Frankfurt 1956 und Marie Paule HEITZ,
Les conceptions politiques et juridiques de Thomas Murner. Memoire de DES d'Histoire des Institutions.
Strasbourg, 1970, Maschinenschr. 113 S. (An der Bibliotheque Nationale et Universitaire in Straßburg einzusehen
).

15 s. Marcel THOMANN, Humanisme et Droit en Alsace, in dem Sammelband:,,GrandesFigures de l'Huma-
nisme Alsacien", Strasbourg.

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