http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1981/0122
Die zweite Einnahmeart war das ,,Maaß, Waag- und Weeggeldt"^, das ebenfalls
vierteljährlich erfaßt wurde. Anstelle des Quartals „michaelis" erscheint
hier das Quartal „mathaei" (21.9.) als Zahlungszeitpunkt (oder Zahlungszeitraum
). Es werden Einnahmen von der „gemeinen Waag", der städtischen
Waage also, aufgeführt, daneben ist „Meesgeldt" zu entrichten und vor allem
das „Weeggeldt". Es wird von den Durchreisenden erhoben am Oberen Tor,
am Unteren Tor, am Thomastor und an der „Landtstraß", also am Zollhaus
(an der jetzigen Bundesstraße). So etwa von Jacob Lorber, dem Stubenwürth
zu Cappel oder vom Löbl. Gotteshauß Ettenheim Münster, das Schiffs Holtz
durchführte, oder es fiel an „aus gehaltenem Jahrmarkt zue St. Landelin" —
in Ettenheimmünster wurden früher ebenfalls Jahrmärkte abgehalten. Von
Jacob Levy, „dem Jud Von Altorf wegen denen durchreisenden fremden Jü-
den" wurde es bezahlt und von einem hiesigen Juden „wegen denen durchrey-
senden Bethel Jüden namens der Judenschaft". Es müssen also damals mehrere
Judenfamilien in Ettenheim ansässig gewesen sein. In der Bürgermeisterrechnung
erwähnt werden Hirtzel, Joseph und Moses (moyses) Levy sowie
zwei andere, deren Namen nicht entziffert werden konnte.4
„Von denen Jahrmärkten" erhielt die Stadt „nach abzug der ordinari ausgaa-
ben" das „standtgeldt", und zwar aus drei Märkten. Als erster Markt wird
der ,,medardi"-Markt genannt, nach dem heiligen Medardus von Noyon
(8.6.) bezeichnet, der als Schutzheiliger der Bauern und Winzer gilt. Es war
dieser Markt ein „gewöhnlicher" Markt, also kein Jahrmarkt jener Art wie
der Bartholomäusmarkt oder der Martinimarkt (benannt nach den beiden Kir-
chenpatrones der Stadtkirche).
Die letzte Geldquelle war das „Einnahmb Geldt Gans Gemein", also jene Einnahmen
, die aus der ganzen Gemeinde aus verschiedenen Anlässen flössen.
Da werden aufgeführt „allmändt und boodten Zins", von „denen frembdten
Crämern und Handelsleuthen" zu zahlende Abgaben, das „Jahrgeldt", „von
allhiesigen Judenschaft" empfangen, ebenso bezahlt vom Herrn von Maillot,
dem Herrn oberambtmann. Wenn „Contracten", also Verträge, „zu sigillie-
ren" (zu siegeln und zu beurkunden) waren, mußten Gebühren bezahlt werden
. Es erscheinen in der Rechnung Pachtzins-Zahlungen für Pacht aus den
„Statt gärthen" und Erlöse aus dem Verkauf von Sand, „Bürgergeldt" war
zu entrichten, Strafen waren zu zahlen, so von einem Bauern aus dem
„Brechthal" oder von einem „fremdten Crämer". Hans Georg Kolifrath
3 „Maaß, Waag- und Weeggeldt": Ausfluß des fürstlichen Regals, das Münzwesen, Maße und Gewichte zu
ordnen sowie des Zoll- und Straßenregals. Es sind dies Entgeltabgaben für die Benutzung der städtischen
Maße (für die Eichung wurden Regalgebühren erhoben), der städtischen Waage und für die Benutzung der
Straßen. Mit den letzteren Einnahmen sollten die Straßen und Wege instandgehalten und verbessert werden.
4 Über die Stellung der Juden vgl. C. Th. Weiß, Geschichtliche und rechtliche Stellung der Juden im Fürstbistum
Straßburg. Diss. Heidelberg, Bonn 1894; dazu W. Schwab im „Ettenheimer Heimatbote"
v. 1.—4.3.67.
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