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Jahr 1790 verfügte Verringerung der Bistümer und deren Einrichtung nach
den Departementsgrenzen bestätigte. In diesem Zusammenhang forderte das
Oberhaupt der katholischen Kirche die Vorsteher der alten Diözesen, sofern
sie noch lebten, auf, von ihren Posten abzutreten. Die meisten von ihnen, das
Wohl ihrer Kirche den privaten Interessen voranstellend, kamen dem Begehren
nach. So auch Fürst Rohan, der noch im Jahre 1801 für den linksrheinischen
Teil seines Sprengeis resignierte.
Sein Nachfolger wurde auf Wunsch Napoleons Jean Pierre Saurine, der den
Straßburger Bischofsstuhl im April 1802 bestieg. Saurine war Gallikaner mit
Leib und Seele, hatte einst als Mitglied der Nationalversammlung für die Constitution
civile du clerge gestimmt und war einer der konstitutionellen Bischöfe
Innerfrankreichs gewesen. Wegen seiner papstfeindlichen Haltung und seiner
Weigerung, seinen früheren Bestrebungen abzuschwören, fand seine Ernennung
bei der elsässischen Geistlichkeit und Bevölkerung allenthalben eine
skeptische Aufnahme. Gleichwohl leistete er während seiner elfjährigen Amtszeit
wesentlich mehr als man anfänglich von ihm erwartete. Sogleich nach seinem
Amtsantritt organisierte er die Diözese neu, die vor allem durch die ober-
elsässischen Landkapitel des alten Bistums Basel Zuwachs erhalten hatte, und
sorgte für eine baldige Wiederbesetzung zahlreicher vakanter Pfarrstellen,
wobei er mitunter auch auf säkularisierte Ordensmänner von der anderen
Rheinseite zurückgriff.
Saurines Tätigkeit berührte die Stellung Kardinal Rohans in Ettenheim nicht.
Dieser behielt die geistliche Regierungsgewalt über sein auf die Landkapitel
Lahr, Offenburg und Ottersweier zusammengeschrumpftes Restbistum auch
nach seinem Verzicht auf den linksrheinischen Teil und gebot fortan noch
über insgesamt 77 Pfarreien zwischen Bleich und Oos2.
2 Die Bleich, linker Nebenbach der Elz, bildete einst die Grenze zwischen Breisgau und Ortenau und zwischen
den Diözesen Konstanz und Straßburg und entsprechend trennte die Oos, linker Nebenbach der Murg, die
Diözesen Straßburg und Speyer und die Ortenau vom Ufgau.
Nach dem gedruckten „Registrum Episcopatus et Dioecesis Argentinensis anno MDCCLXXVIII", Straßburg
1778, und der Bistumsstatistik bei S. A. Würdtwein, Nova subsidia diplomatica ad selecta juris eccle-
siastici Germaniae et historiarum capita elucidanda, Bd. 8, Heidelberg 1786, S. 87 ff. bestand das Bistum
Straßburg vor der Revolution aus dem Stadtbezirk Straßburg, zehn linksrheinischen Landkapiteln (Andlau,
Benfeld, Bettbur oder Zabern, Unter-Hagenau, Ober-Hagenau, Marckolsheim, Molsheim, Montis fratrum
oder Oberehnheim, Rheinau, Schlettstadt) und drei rechtsrheinischen (Lahr oder Ettenheim, Offenburg,
Ottersweier).
Das Landkapitel Lahr hatte 34 Pfarreien (Altdorf, Berghaupten, Kappel am Rhein, Ettenheim, Ettenheim-
münster zugleich Abtei, Friesenheim, Grafenhausen, Haslach mit Kapuziner-Kloster, Herbolzheim, Hofweier
, Ichenheim, Kippenheim mit Kapuziner-Kloster in Mahlberg, Kürzell, Marlen, Müllen, Mühlenbach,
Münchweier, Niederschopfheim, Oberschopfheim, Oberweier, Ottenheim, Prinzbach, Ringsheim, Rust,
Schuttern zugleich Abtei, Schuttertal mit dem Rekollekten-Kloster in Seelbach, Schutterwald, Schweighausen
, Steinach, Sulz, Wagenstadt, Weiler bei Fischerbach, Welschensteinach, Zunsweier), das Landkapitel
Offenburg 18 (Appenweier, Biberach, Bühl bei Offenburg, Durbach, Ebersweier, Elgersweier, Gengenbach
zugleich Abtei, Griesheim, Harmersbach, Kehl, Nordrach, Nußbach, Oberkirch mit Kapuziner-Kloster, Offenburg
mit Minoriten- und Kapuziner-Kloster, Oppenau mit Kapuziner-Hospiz und Abtei Allerheiligen,
Urloffen, Windschläg, Zell) und das Landkapitel Ottersweier 25 (Bühl, Bühlertal, Kappel-Windeck,
Kappel-Rodeck, Großweier, Fautenbach, Gamshurst, Hügelheim, Hönau, Iffezheim, Oberachern, Otters-
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