Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 147
(PDF, 65 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1981/0149
Allerdings getreu und ohne gefährde daß vorstehende Copia seinem Originali gleichlautend seie,
ein solches wird hiemit attestiert

Schuttern, den 25. February 1774
Prälaten Schutternsche Kanzlei allda.

Diese zwölf Punkte bringen dem Leser die ganze Einrichtung in anschauliche
Nähe. Er erfährt, in welcher Art das Lehensverhältnis eingeleitet wurde, welche
Bedingungen dem Lehensträger auferlegt waren, welche Abgaben und Lasten
er zu tragen hatte, und er kann sich, falls er über etwas Einbildungskraft
verfügt, auch vorstellen, was für ein Treiben um Martini bei den Zehntscheuern
geherrscht haben mag.

Noch ein weiteres läßt sich aus den Artikeln erkennen, nämlich, daß die ganze
Angelegenheit vom Standpunkt des Klosters aus gesehen ist. Dies ist nicht weiter
verwunderlich, denn schließlich war es der Lehensherr; er setzte als solcher
die Artikel auf, wie sie ihm vorteilhaft erschienen. Sein Augenmerk ging vor
allem dahin, daß das Verfügungsrecht über die Lehen nicht geschmälert wurde
, daß die Güter auf der Höhe blieben und nicht heruntergewirtschaftet wurden
und vor allem, daß der Maier den Zehnten in gehörigem Maß und zur
rechten Zeit ablieferte. Wenn man näher zusieht, drehen sich um diese drei
Punkte die ganzen zwölf „Artikul".

Trotz der anscheinend klaren Regelung ergaben sich aus der Spannung der Interessen
mancherlei Schwierigkeiten. Sie häuften sich vor allem dann, wenn
aus irgendwelchem Grund (veränderte Wirtschaftslage, wechselndes Jahreserträgnis
der Äcker) an den herkömmlichen Abgabesätzen zu rütteln versucht
wurde. Aus natürlichem Selbsterhaltungstrieb suchte der Lehensträger die
Sätze möglichst niedrig zu halten, der Lehensherr dagegen versuchte sie zu
steigern. Gelegenheit dazu bot sich vor allem dann, wenn beim Tode eines
Maiers das Lehen heimfällig wurde. Dann mußte der neue Bewerber vielfach
erhöhte Sätze in Kauf nehmen. Dadurch wurden die Abgaben über einige Geschlechter
hinweg oft stark in die Höhe getrieben. Ein Beispiel dafür:

Im Jahre 1772 beklagt sich Graf Henning von Mahlberg im Interesse der dortigen
Untertanen beim Markgrafen von Baden darüber, daß der als „Ehrenschatz
" zu bezahlende Betrag „dergestalten zugenommen habe, daß ein angehender
Maier wirklich für ein jedes Viertel Gült einen Louis d'or6 bezahlen
müsse."

Das Verfügungsrecht war übrigens nicht bei allen Lehensgütern gleich. Man
unterschied Schupflehen und Erblehen.

Das ,,Schupflehen" fiel beim Tode des Inhabers an den Herrn zurück. Das
,,Erblehen" blieb in der Familie des Lehensträgers. Eine feste Erbfolge hat
dabei offenbar nicht bestanden. Der Lehensherr behielt sich vor, unter den

6 franz. Geldmünze, im Wert zwischen 16 M u. 30 M schwankend

147


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1981/0149