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den Herren am nächsten Morgen mit gleichen Aufträgen nach Villingen abgereist
, kam ein Schreiben aus Freiburg an, in dem die vorderösterreichische Regierung
die Verfügungen der Malteser als der Politik des Landesherrn zuwiderlaufend
für ungültig erklärte. Durch Österreich gehindert und von keiner
andern Seite unterstützt, kamen die Ritter des hl. Johann weder in Schuttern
noch anderswo zu ihrem reichsschlußmäßigen Recht. Dadurch ergab sich für
die Breisgau-Klöster eine Art Galgenfrist von drei Jahren. Als der größte Teil
des Breisgaus und die Landvogtei Ortenau infolge der Niederlage Österreichs
bei Ulm und Austerlitz und des daraufhin am 26. Dezember 1805 in Preßburg
geschlossenen Friedens an das Kurhaus Baden fielen — wie der Schütterer Abt
richtig vorausgesehen hatte — war es mit ihnen endgültig vorbei.
Um den Jahreswechsel 1805/06 jagte eine Besitznahmekommission die andere
. Um ja nicht zu spät zu kommen, ließ die badische Regierung am 17. Dezember
1805 Schuttern rechtswidrig durch eine Abteilung Husaren besetzen
und die Bewohner von Stift und Dorf eindringlich durch allenthalben angeschlagene
Patente Karl Friedrichs vom 3. des Monats warnen, „keiner fremden
Herrschaft sich anhängig zu machen." Der Klostervorstand protestierte
hiergegen pflichtgemäß im Namen des Erzherzogs Ferdinand von Modena,
der Schuttern im März 1803 in aller Form unter seinen landesherrlichen
Schutz und Schirm genommen hatte. Über Weihnachten und Neujahr war Ruhe
. Jedoch tauchte am 23. Januar erneut eine Abordnung der Malteser auf,
die den Akt von 1802 wiederholte. Fünf Tage später, am 29., setzte dann der
Landvogt von Mahlberg, Freiherr von Roggenbach, dem Hin und Her ein für
alle Mal ein Ende, indem er Schuttern mit all seinen Besitzungen für Karl
Friedrich von Baden mit den üblichen Formalitäten okkupierte8.
Da sich die Übergabe des französisch besetzten Breisgaus und der Ortenau an
Baden bis Mitte April 1806 hinzog, änderte sich für die dortigen Klöster zwischenzeitlich
nichts. Erst nachdem Baden die Landesherrschaft unwiderruflich
übertragen war, wurde die Staatsbürokratie aktiv. Sogenannte Inventurkommissionen
schwärmten aus, um der Regierung ein klares Bild über die
Vermögenslage der stiftischen Klöster zu verschaffen. Schuttern, dessen alsbaldige
Aufhebung zu diesem Zeitpunkt schon außer Zweifel stand, war eines
der ersten, die inventarisiert wurden. Diese Arbeit besorgte im Juni und Juli
der Renovator Sievert, der mit Hilfe des Konvents das liegende und fahrende
Vermögen aufnahm und die Ansprüche des geistlichen und weltlichen Personals
an die Landesherrschaft für den Fall der Aufhebung untersuchte9. Von
seiner Hand stammt eine Mönchsliste mit wichtigen Daten ad personas.
Außerdem befindet sich in den Akten ein Geheimbericht des Abtes an die Regierung
über die Religiösen und deren Verwendungsmöglichkeiten. Demnach
gehörten Ende Mai 1806 zur Kommunität:
1. P. Placidus Bacheberle, geb. am 1. Mai 1745, „frey resignirter Abt". Placidus übte sein
8 Aktenstücke GLA 104/136 u. 237/4738
9 Das folgende nach Aktenstücken GLA 237/4 741—43 u. 404/482
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