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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 158
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neue Herrschaft hatten. Die Klosterkommission errechnete Ruhegehälter zwischen
maximal 280 fl. und minimal 43 fl., die damit deutlich unter der Pension
des Laienbruders Schott von 300 fl. lagen. Die Nichtpatentisierten, vor
allem die Domestiken, verloren kurzerhand ihre Arbeit und Unterkunft und
wurden mit Beträgen zwischen 30 fl. und 7 fl., die ihrem durchschnittlichen
Jahreslohn entsprachen, abgefertigt. Abgefertigt wurden auch die beiden Novizen
Benedikt Regler (?) und Anton Schwendemann mit 500 fl. bzw. 350 fl.
Ein vom Kloster aufgenommener Waisenknabe kam bei den Benediktinern in
Gengenbach unter. Über das Schicksal des Klosterpersonals ist nur so viel bekannt
, daß ein Teil in Schuttern blieb, die übrigen andernorts ein Auskommen
fanden. Zur Ausbildung einer regelrechten Armen- und Bettlerkolonie infolge
der Säkularisation wie in Tennenbach kam es hier aber offensichtlich nicht.

Ende August 1806 hörte ebenfalls die Mildtätigkeit der Mönche auf. Sie hatten
bisher etwa 20 „Hausarme", Leute aus dem Schütterer Bann, aus der Klosterküche
ernährt, zahlreiche bedürftige Familien mit Brotalmosen unterstützt
, armen Kranken kostenlos Lebensmittel und Arzneien gereicht und für
bedürftige Untertanensöhne das Lehrgeld bezahlt, wodurch der Bettel an der
Klosterpforte gänzlich aufgehört hatte. Das alles gedachte Baden mit 100 fl.
im Jahr abzugelten, die der neue Pfarrer Joseph Kohler „gerecht" verteilen
sollte! Auf Intervention des Exabtes wurde der Betrag im Herbst 1807 verdoppelt
.

Unzufrieden waren auch die Franziskaner im Fürstentum Hohengeroldseck,
denen das bisherige Naturalalmosen gekürzt wurde, während das Quantum
für die Franziskaner und Kapuziner in Offenburg und Freiburg ungeschmälert
blieb. Der hierauf eingereichten Beschwerde des Seelbacher Superiors Kilian
Neßler war schließlich Erfolg beschieden.

Größte Aufmerksamkeit verwandte die Aufhebungskommission naturgemäß
auf den Besitzstand des Klosters. Schnell geregelt waren die hoheitlichen
Rechtsverhältnisse. Da das Stift bisher als Grundherr im 600-Seelen-Dorf
Schuttern und im „Einfang" des Schlößchens zu Heiligenzell die niedere Gerichtsbarkeit
ausgeübt hatte, wurde hier eine Neuregelung erforderlich. Beide
Bezirke schlug man dem Oberamt Lahr zu. Die grundherrlichen Rechte im
Wippertskircher Bann gingen vorläufig an den Vogt des altbadischen Stabsamts
Wolfenweiler im Markgräfler Land über. Bezüglich des liegenden und
fahrenden Eigentums stellte Maler fest, daß Schuttern, obwohl es seit 1796
durch Plünderungen, außergewöhnlich große Quartierlasten und Kriegslieferungen
„und besonders durch unregelmäßige Haushaltung, die in der lange
schon gehegten Besorgnis, seine Existenz zu verlieren, ihren wohl begreiflichen
Grund hat", Einbußen erlitten hatte, doch über Werte in Höhe von
1 562 720 fl. verfügte und nach einem mehrjährigen Durchschnitt jährliche
Einkünfte von 59 202 fl. hatte. Hinzu kamen noch entbehrliche Kirchenpretiosen
im Wert von rund 2 400 fl. Damit gehörte Schuttern zu den reichsten

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