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Ordenshäusern, die Baden an sich riß14. Maler meinte, daß die Güter in landesherrlicher
Regie bald an Wert und Ertrag noch gewinnen müßten und plädierte
in diesem Zusammenhang für die Errichtung einer eigenen Kameralver-
waltung in Schuttern, da die landesherrlichen Einnehmereien in Mahlberg und
Lahr ohnehin schon überlastet waren. Abfällig äußerte er sich über den Zustand
des Archivs, das geschlossen nach Karlsruhe kam, und der Bibliothek,
die nicht verzeichnet war. Deren beste Stücke gelangten im Herbst 1807 an die
Universität Heidelberg. Ein letzter Rest wurde 1820 in Offenburg
verschleudert15. Schließlich ordnete er die Untersuchung „verdächtiger Kaufhandlungen
des Stifts in den letzten Zeiten" an, in deren Verlauf der Verkauf
der Klosterapotheke annulliert wurde. Sie kam 1808 gegen den erbitterten Widerstand
der umliegenden Gemeinden, die um ihre medizinische Versorgung
bangten, unter den Hammer16.
Zwar würde eine ausführliche Wiedergabe der Schütterer Vermögenswerte
hier zu weit führen, doch soll wenigstens ein Blick auf die wichtigsten Posten
geworfen werden. Der Wert aller Liegenschaften in der Ortenau und im Breisgau
betrug 567 066 fl., der Wert aller Zinsen und Gefälle 949 919 fl. Die
Kommission kam auf letztere Summe, indem sie die Einnahmen aus den betreffenden
Titeln und Rechten des Klosters als vierprozentigen Zins eines entsprechenden
Kapitals annahm. Bei der Berechnung der ständigen Lasten verfuhr
sie genauso. An Aktivkapitalien waren 25 878 fl. vorhanden. Sie bestanden
in der Hauptsache aus Wiener Hofkammerobligationen, einem kleinen
Barbestand und ausgeliehenen Geldern, wobei über 6 000 fl., die an den 1803
verstorbenen, bankrotten Fürstbischof von Straßburg, Louis de Rohan, abgegeben
worden waren, als verloren gelten mußten. Bescheiden nahm sich der
Fahrnisbesitz aus, was angesichts der schlimmen Zeiten nicht verwunderlich
war. Er verteilte sich im wesentlichen auf Schuttern, Wippertskirch, Heiligenzell
und Freiburg und wurde auf runde 20 000 fl. geschätzt. Neben der
14 In der Tat ging das Vermögen noch um einiges über die vorläufige Schätzung hinaus, denn ein guter Teil des
Waldbesitzes war noch nicht erfaßt. Nach den Feststellungen der Oberforstmeister v. Schilling in Ettenheim
und v. Ehrenberg in Bruchsal vom 24. Sept. bzw. 1. Nov. 1806 handelte es sich dabei um den Schütterer
Abtswald, das „Bündle", den Geroldsecker und den Allmannsweirer Wald, deren Kapitalwert Schutteri-
schen Anteils mit 181 861 fl. veranschlagt wurde. Wie kompliziert die damaligen Eigentumsverhältnisse waren
, wird am Beispiel dieser Wälder deutlich. Sie stellten kein Allein-, sondern Gemeineigentum dar. Im
Abtswald (575 Morgen 49 □ Ruthen) gehörten dem Stift alle Eichen, von den anderen Holzarten und den
anfallenden Bucheckern die Hälfte, die andere Hälfte und das Laub, das in der damaligen Mangelgesellschaft
noch sehr geschätzt war, der Gemeinde Schuttern. Im Bündle (57 Morgen 144 □ Ruthen) hatte
Schuttern alles Holz, Ottenheim den Weidgang und den „Eckerich", im Geroldsecker Wald (160 Morgen
150 □ Ruthen) das Stift die Eichen, Hagenbuchen, Steineschen, Erlen und Espen, Ottenheim die übrigen
Baumarten, den Weidgang und das Eckernrecht. Im Allmannsweierer Wald mit seinen 395 Morgen und
68 □ Ruthen schließlich standen Schuttern alle Eichen und Eckern zu, beim Verkauf anderer Holzarten 1/3
des Erlöses, der Gemeinde Allmannsweier 2/3 desselben sowie der Weidgang und das Laub. Die Säkularisation
zerstörte diese Waldgenossenschaften, die manchen Vorteil, so die Erhaltung der Waldfläche, aber
auch manchen Anlaß zum Streit in sich bargen. Schon 1807 löste Allmannsweier die nun an den Staat gefallenen
Rechte im Allmannsweierer Wald um die beachtliche Summe von 40 000 fl. ab (Anschlag Schillings:
52 872 fl.), um diesen im Alleineigentum zu haben (GLA 391/35 429).
15 GLA 104/234—35 und EAF B 23/198.
16 GLA 104/98—99.
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