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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 184
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damit beim Übergang der Ortenau an Baden ein Landesuntertan war. Nachdem
sich außerdem kein Hinweis auf eine Agententätigkeit gefunden hatte,
ließ Carl Friedrich dem französischen Geschäftsträger die angefallenen Aktenvorgänge
mit dem Bemerken überreichen, daß „ohne die auffallendste
Verletzung der Rechte und Pflichten des Souverains die Auslieferung des v.
Auerweck nicht geschehen könne, daß er es sich aber zur heiligen Pflicht mache
, den Verhafteten wegen der etwa auf ihn kommenden Verbrechen nach
der ganzen Strenge der Landesgesetze richten zu lassen."
Der Großherzoglich Badische Gesandte am Französischen Hofe, Baron Joseph
Emerich v. Dalberg9 erhielt am 9. August 1807 von Fouche, dem Polizeiminister
, die Antwort, man bestehe auf der Auslieferung, weil v. Auerweck in
seinen Ausführungen wesentliche Tatsachen verschwiegen habe. Eine weitere
Note, die v. Dalberg überreichte, um die Freiheit des Arrestanten zu erreichen
, sowie ein nachfolgender Brief, in dem er darum bat, die Untersuchung
gegen den Gefangenen statt in Paris in Straßburg durchzuführen, blieben zunächst
ohne Antwort.

Am 7. September 1807 lag dann die endgültige Antwort aus Paris vor. Auerweck
habe in seinen Memoiren Ausflüchte gemacht und besonders die Intrigen
, auf die er sich seit einigen Jahren verlegt habe, verschwiegen. Er sage außerdem
nichts zur Sache aus, weil er immer von Tatsachen vor dem Jahre 1800
spreche, während die Gründe, die zu seiner Verhaftung geführt haben, aus
jüngster Zeit stammten. In den Unterlagen einer Person, die, von England auf
den Kontinent entsandt, in Kassel verhaftet und nach Paris gebracht worden
sei, habe man Hinweise gefunden, die auf Auerweck paßten, der lange Zeit
englischer Agent gewesen sei und dessen Schwiegermutter noch immer eine
Pension aus England beziehe.

Auerweck werde mit der größten Unparteilichkeit überprüft und wenn er sich
rechtfertigen könne, werde ihm größte Gerechtigkeit widerfahren. Ergänzend
dazu wurde v. Dalberg am 9. September eröffnet, die Vernehmung in Straßburg
komme nicht in Frage, weil eine Gegenüberstellung mit dem englischen
Spion in Paris nötig sei.

Großherzog Carl Friedrich stand vor einer schweren Entscheidung. Er „vernahm
sehr ungern", daß trotz aller gemachten Vorstellungen und trotz der
Zusicherung, gegen v. Auerweck mit der schärfsten Untersuchung vorzugehen
, wenn das französische Ministerium hinlängliche Indizien mitteilen könne
, auf die Auslieferung gedrungen wurde. Er ordnete an, „daß der an seiner

9 Joseph Emerich Freiherr v. Dalberg (1773—1833) war der Sohn des Mannheimer Theaterintendanten Wolfgang
Heribert v. Dalberg (1750—1806), eines Neffen des Fürstprimas Karl-Theodor v. Dalberg
(1744—1817).

Als Badischer Gesandter in Paris hatte er sich in badischen Diensten nicht bewährt, wurde später Franzose
und tat Dienst für Frankreich unter Napoleon sowie unter Ludwig XVIII. Auf dem Wiener Kongreß vertrat
er als Adjutant Talleyrands die Interessen Frankreichs
(vgl. K. Stiefel, Baden 1648—1952, Bd. I, 1977, S. 197)

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