Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 221
(PDF, 65 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1981/0223
Bedürftige entlassene Patienten sowie ihre Angehörigen konnten Zuschüsse
aus der sog. Vereinigten Stiftung erhalten, welche die Stiftungen Zeller, von
Reischach, von Gahlen, der russischen Fürstin Bariatinski u. a. umfaßte. Anders
als die obigen gewährte die Hergt-Weidmannsche-Stiftung Beihilfen an
bedürftige Wärter und niedere Bedienstete der Anstalt sowie an ihre Hinterbliebenen
, ebenso an frühere Bedienstete, die ohne eigenes Verschulden (z. B.
infolge Krankheit) aus dem Dienst der Anstalt hatten ausscheiden müssen.

Die Schülestiftung, deren Beträge aus Anlaß des 40jährigen Dienstjubiläums
von H. Schüle 1903 gespendet worden waren, wendete diese als Erziehungsbeihilfe
den Kindern von bedürftigen Patienten zu, die in der Anstalt weilten
oder ehemals darin waren. Dem Bau eines Hauses zur Ausbildung der Wärterinnen
sollte die Rollerstiftung dienen, deren erste Beträge 1852 aus Anlaß des
25jährigen Dienstjubiläums von Roller gesammelt wurden. Mit den Geldern
der Stiftung wurde 1883 der Rollerbau errichtet.

Der Förderung der Psychiatrie diente die Reymann-Diffene-Stiftung (1890).
Aus ihren Mitteln sollten Stipendien an Ärzte der Anstalt verliehen werden,
die zu ihrer weiteren Ausbildung Reisen unternehmen wollten. Schließlich sei
noch die Friedhofsstiftung erwähnt, mit deren Geldern der Illenauer Friedhof
unterhalten, verschönert und erweitert werden sollte.

Auf diese Gelder hatte man keinen Rechtsanspruch. Die Zuschüsse wurden je
nach Lage der Verhältnisse gewährt. Voraussetzung war immer die Bedürftigkeit
und die Würdigkeit des Antragstellers.

Die Fürsorge für Entlassene

Die Verantwortung der Ärzte für ihre Kranken endete nicht mit dem Tag, an
dem sie diese als geheilt oder gebessert entlassen konnten. Zu gut wußten sie
um die Gefahr der Rückfälle, wenn der Entlassene sich nicht in das häusliche
Leben wieder eingewöhnen konnte, wenn er wegen seiner Krankheit Schwierigkeiten
hatte bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Arbeitsplatzes.
Mancher, der der Schwierigkeiten nicht mehr Herr wurde, schied freiwillig aus
dem Leben. So dachte Roller schon früh daran, einen Verein zu gründen, der
sich der Entlassenen annehme und sie unterstütze. Aber erst 1872 kam es auf
Betreiben Rollers und Fischers zur Gründung des Hilfsvereins für entlassene
Geisteskranke. Da dieser Verein bald wieder einging, rief ihn Schüle erneut
1906 ins Leben. Als Ziel setzte er sich, die aus der Anstalt Entlassenen mit Rat
und Tat zu unterstützen, um ihnen die Rückkehr in das gewohnte Leben zu erleichtern
und sie vor Rückfällen zu bewahren. Außerdem sollten die Familien
jener Kranken unterstützt werden, die infolge des Aufenthaltes in der Anstalt
nicht für ihre Angehörigen sorgen konnten. Zur Durchführung dieser Aufgaben
wurden in den einzelnen Amtsbezirken Vertrauensleute eingesetzt. Nach
1926 dehnte der Verein seine Tätigkeit auf alle Geisteskranken aus.

221


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1981/0223