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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 222
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Die offene Fürsorge 44

Das drückende Bewußtsein vieler Entlassener, in einer Irrenanstalt gewesen zu
sein, das oft kränkende Gerede der Menschen über Geisteskranke, veranlaßte
die Anstaltsleitung in den zwanziger Jahren zu einem weiteren Schritt in der
Fürsorge für diese. In Karlsruhe, zeitweilig auch in Baden-Baden und Rastatt
richtete sie Außenstellen ein. Sie waren besetzt mit einer Fürsorgeschwester
aus der Illenau und einem Arzt, der wöchentlich ein- bis zweimal Sprechstunden
abhielt. Ihre Tätigkeit erstreckte sich zunächst auf die Entlassenen, die sie
in Zusammenarbeit mit den Behörden betreuten, aber auch auf alle zwar außerhalb
der Anstalt lebenden, jedoch geistig angeschlagenen Menschen.
Durch Beratung und Hilfe sollte verhindert werden, daß sie in eine Irrenanstalt
überführt werden müssen. Diese Außenfürsorge endete mit der Einführung
der staatlichen Gesundheitsämter.

Die Verwaltung der Illenau

Ein solch großes Unternehmen wie die Illenau benötigte zur Durchführung ihrer
Aufgaben eine gut funktionierende Verwaltung. An ihrer Spitze stand ein
Verwalter, der zusammen mit einem Buchhalter sowie einigen Verwaltungsangestellten
und -gehilfen die täglich anfallenden Verwaltungsarbeiten erledigte.
Der Betrieb der Anstalt war mit hohen Ausgaben verbunden, die aus der Betreuung
und Versorgung der Patienten sowie der Unterhaltung der Gebäude
und sonstiger Einrichtungen herrührten. Die Einkünfte bestanden vor allem
aus den Kostenbeiträgen, die die Kranken entrichteten. Ihre Höhe war jedoch
nicht kostendeckend errechnet, sondern durch Verordnung festgesetzt worden
und bewegte sich innerhalb eines bestimmten Rahmens. Weitere Einkünfte
stammten aus den Erträgnissen der eigenen Wirtschaft sowie aus der Vermietung
von Wohnungen u. a. Doch diese Einnahmen genügten nicht, um den
Etat auszugleichen. Darum hatte schon das Statut von 1845 bestimmt, daß aus
der Staatskasse Zuschüsse zu leisten sind, die den Fehlbetrag ergänzten. So
konnte während der ganzen Zeit ihres Bestehens die Illenau mit einer jährlichen
Finanzhilfe des Staates rechnen. Diese hatte allerdings keine feststehende
Höhe, sondern wechselte Jahr für Jahr infolge der schwankenden Belegungsziffern
sowie der unterschiedlichen Anforderungen für die Sachaufwendungen.

1843 Gesamtaufwand: 98 640 fl(= 169 660 M)45

Staatszuschuß: 75 955 fl (= 127 883 M)

Zuschuß pro Kopf: 218 fl (= 372 M)

44 Die vorstehenden Angaben sind einer nicht datierten Rede des Anstaltsarztes Dr. Hoffer entnommen, die er
im Hinblick auf die Hundertjahrfeier der Illenau 1942 hielt. Für die freundliche Überlassung des Manuskriptes
sei seiner Tochter Frl. Hoffer in Freiburg verbindlichst gedankt.

45 Die Angaben sind entnommen: für 1843: Illenau 1865, für 1903: Jahresberichte 1903; für 1930: Trenkle,
Festschrift 1932

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