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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 308
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auch jene Fratze einst am Stadttor (damals Untertor genannt) wohl als eine
Art Schreckmaske angebracht war, vielleicht auch am Vortor, das im letzten
Jahrhundert abgerissen wurde. Wenn man nun Tor und Bettelmännle großzügigerweise
als „um 1200" entstanden anschreibt, ist dies schon ein Zeichen
von Bescheidenheit. Gerade jene Fratze weist deutlich auf die Mitte des 12.
Jahrh. und auf Verwandtschaft mit Alpirsbach, Murbach, Odilienberg usw.
Sollte also meine Vermutung aufgrund der gleichen Farbreste stimmen, so wäre
Tor und Bettelmännle mindestens 800 Jahre alt, was auch mit andern Indizien
aus Wolfachs Vergangenheit übereinstimmen könnte. , f , .

Josel Krausbeck

Wie ein Lochenstein gesetzt wurde

Auf dem Kutschenkopf, einem Berg östlich der Straße, die vom Knappeneck
am Sohlberg nach Sulzbach hinabführt, war 1762 der Lochenstein „abgekommen
", amoviert worden. Der Stein kennzeichnet die Grenze zwischen dem Allerheiliger
und dem herrschaftlichen Sulzbacher Wald, der dem Bischof von
Straßburg gehörte. Der Kellermeister des Klosters, P. Joachim Weber, teilte
das Fehlen im Auftrag seines Abtes Karl Pulcher dem Amtsschaffner Procopp
in Renchen mit, der daraufhin den Fall dem bischöflichen Kammerpräsidenten
in Straßburg meldete. Auf seine Anweisung hin bat der Schaffner in seinem
Schreiben vom 13. 7. 1762 den Abt, einen Tag zu bestimmen, an dem
morgens um 9 Uhr der Lochen wieder gesetzt werden könne. Außerdem möge
der Kellermeister einen neuen Grenzstein besorgen, der allerdings mit den andern
„konform" sein müsse und mit G „marginiert". Er selbst wolle umsonst
die bei der Setzung gebrauchten Kieselsteine, Glasscherben oder Kohlenstücke
liefern, während die entstehenden Kosten von den beiden Angrenzern hälftig
getragen werden müssen. Als seine Zeugen bei dem Vorgang benannte er den
Förster sowie den „Brumberger", wohl der Besitzer des in der Nähe liegenden
Braunberg-Hofes, da sie über die Lochen besser Bescheid wüßten als er. Am
22. 7. wurde der Grenzstein in Anwesenheit des Kellermeisters und des Amtsschaffners
sowie der von ihnen benannten Zeugen gesetzt. Um ihn wurden die
Kieselsteine eingegraben, die bewirken sollten, daß sich um den Stein keine
Wasserpfütze bildet, wodurch der Boden aufgeweicht wurde und der Lochen
seinen festen Stand verliert. Die beigegebenen Glasscherben sollten Wühlmäuse
und Maulwürfer davon abhalten, den Boden zu unterhöhlen. Nichts soll die
Lage des Steines verändern können. Gegen gewaltsame Versetzung durch
Menschenhand schützte ihn der Volksglaube, wer einen Lochen versetzt, findet
im Grabe keine Ruhe und muß nach dem Tode umgehen. Die Lochenset-
zung war ein Rechtsakt, durch den im gegenseitigen Einverständnis unumstrittene
und unumstößliche Verhältnisse geschaffen wurden. Ein Gewährsmann
aus dem Renchtal erzählte, daß noch vor dem 2. Weltkrieg bei Lochensetzun-
gen Kieselsteine und Glasscherben mit eingegraben wurden.

Hugo Schneider

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