http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0079
Diese Ackerbürger und Handwerker waren die Träger der Verwaltung und
Verteidigung der Reichsstadt. Nur sie hatten Zugang zu den Ämtern, v.a. zum
Rat und sie unterstanden in Straf- und Zivilgerichtssachen dem Rat als zuständigem
Gericht; auch waren sie zum Dienst in der Bürgerwehr (siehe Th. Kopp
„Die Zeller Schützen") verpflichtet. Sie waren an der Allmendnutzung beteiligt
, gemeinsam mit dem Kloster und dessen Leuten; in Streitigkeiten darüber
entschied jedoch noch bis ins 15. Jahrhundert hinein das klösterliche Dinggericht
.55
Damit ist schon ein weiterer Teil der Bewohner angesprochen: die Eigenleute
des Klosters, darunter die vom Abt eingesetzten Beamten und die Verwalter
des Klosterhofes und deren Gesinde. Sie unterstanden in nichts der städtischen
Gerichtsbarkeit und waren zunächst auch steuerfrei.56
Die Bewohner der Landstäbe waren fast ausschließlich abhängige Bauern, die
keinen Zugang zu öffentlichen Ämtern in der Stadt hatten. Lediglich zu Aufgaben
in den Stäben wurden sie vom Rat herangezogen. Auch hatten sie der
Stadt gegenüber Frohnden zu leisten. Von der Allmendnutzung waren sie ausgeschlossen
. Erst nach einem Aufstand in Nordrach hatten sie das Recht, sich
als „Junger Rat" an der städtischen Politik zu beteiligen, wenngleich auch
nur sehr beschränkt.57
Wir sahen, daß das Jahr 1366 den Abschluß einer Entwicklung Zells vom
klösterlichen Dorf zur Stadt „in des Reiches Schutz und Schirm" darstellte,
gleichzeitig aber die zahlreichen verwickelten Rechts- und Grenzstreitigkeiten
bereits begründete,58 entstanden doch auf Grund fehlender landesherrlicher
Autoritäten zahlreiche kleine und kleinste Territorien auf engstem Raum, wobei
jedes über seine Rechte eifersüchtig wachte.
Literaturverzeichnis:
K. Bader, Burg, Dorf und Stadt der Ortenau im Mittelalter, in: Die Ottenau 42./1962. S. 6—23.
R. Baitsch, Chronik der Stadt Zell. Forts, der Chronik von F. Disch. Zell a. H. 1970.
F. Disch, Chronik der Stadt Zell. Lahr 1937.
A. Götz, Untersuchungen über die bäuerliche Siedlung und Wirtschaft in den Tälern der Wolf, des Harmers-
baches und der Nordrach; (Diss. Masch.) Freiburg 1956.
G. Grimm, Geschichte der Stadt Zell, in: Badische Heimat, 49. Jg., 1969, Heft 4., S. 413 ff
G. Grimm, Versuch einer Stadttopographie mit dem Schwerpunkt auf der Bevölkerung und Wirtschaft des
neunzehnten und zwanzigsten Jahrhunderts. Zell a. H. 1970.
E. Gothein, Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes und der angrenzenden Landschaften. Bd. 1: Städte- und
Gewerbegeschichte. Straßburg 1892.
55 W. Anm. 47.
56 Veit, a.a.O., S. 37.
57 Disch, Chronik, S. 17.
58 Das Stadtbuch von 1682 bringt eine Fülle von Abmachungen zwischen Zell u. seinen Nachbarn, um solche
Konflikte zu vermeiden. Vgl. außerdem Disch im Kapitel „Zell und seine Nachbarn" S. 315—358.
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