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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0121
Indessen behielt der Herr Prälat Arbogast noch die Regierung der Herrschaft des Klosters und das
Kloster bezog noch alle seine Gefälle, ohne daß es im mindesten gekränket wurde. Man machte
dem Abte und den Religiösen noch weise, als würden alle diesjährigen Gefälle etc. auch im Falle
der Aufhebung des Klosters ihnen noch bleiben; der Ausgang aber lehrete leider das Gegentheil.

In diesem Zustande blieben nun die Sachen bis an das End des Wintermonats. Am 29ten desselben
kam der Herr Landvogt von Mahlberg, Herr Baron von Roggenbach, wieder hieher mit dem
Herrn Hofrathe Stuber42, Amtmanne von Ettenheim, der ein abgesagter Feind des hiesigen Klosters
war, und stellete denselben zum Entsetzen und Schrecken sowohl des Abtes als aller Religiösen
als marggräflich badischen Kommissär vor, der in zween Tägen die reale Besitznahme des
Klosters und dessen Herrschaft im Namen des Herrn Marggrafen übernehmen werde. Er erklärte
zugleich auch, daß der Herr Baron von Müllenheim43, bisheriger obrister Jägermeister des Herrn
Kardinals, als marggräflicher Kommissär über die Waldungen des Klosters gesetzet sey.

Wirklich auf den 29ten desselben Monats wurden alle Schaffner des hiesigen Klosters, auch die
Vorgesetzten der fünf Ortschaften des Klosters, hieher berufen. Herr Hofrath Stuber als marggräflicher
Kommissär kam auch an, deutete dem Herrn Prälaten an, daß seine Regierung am lten
Christmonate ein End habe und daß er und die Religiösen von diesem Tage an in die marggräfliche
Administrazion gesetzet seyn. Er erklärte zugleich, daß der Willen des Herrn Marggrafen sey, daß
keiner der Religiösen, die bisher die Haushaltung des Klosters geführet haben, mit diesem Geschäfte
von jenem Tage an sich mehr abgeben soll, sondern daß P. Beda Petzelt und P. Ambros
Mayer als Rezeptoren und Administratoren der klösterlichen Gefälle und der Ökonomie aufgestellt
seyn; welche daher auch von ihm in Eidespflichten genommen worden. Doch kündigte er
diesen auch an, daß es der Willen des Herrn Marggrafen sey, daß sie dem Abte und den Religiösen
bis auf fernere Verfügung alles Benöthigte wie vorhin zu reichen hätten, welches dennoch sehr gesparsam
im meisten geschah.

Die Kanzeley, die Schaffner, die Vorgesetzten, die Jäger, die Bedienten des Klosters nahm er alle
in marggräfliche Pflichten und versiegelte das Archiv des Klosters. Auch der damalige Pfarrer
von hier, der von Schwaighausen und der von Münchweyhr wurden zu ihm berufen, und er bedeutete
ihnen, daß sie den Herrn Marggrafen als Ober-, Schutz- und Schirmherrn und Patron
ihrer Kirchen in Zukunft zu erkennen hätten.

Die Wappen des Herrn Prälaten wurden von den Zollstöcken weggenommen und die marggräflich
badischen statt derselben an selbe wie auch an das Portal des Klosters aufgemacht. Das erste
marggräfliche Patent wurde auch weggenommen und ein neues angeschlagen, in welchem der
Herr Marggraf versprach, daß er allen allen Schutz kräftigst werde angedeihen lassen, daß er alle
und jede Kirchspiele bei dem Genüsse ihrer Kirchen, Kapellen und Kirchengüter ohne Einführung
fremder Religionsgenossen in solche, wie auch alle Gemeinden bei ihrem gemeinen und Privatei-
genthume lassen wolle etc.

Der Herr Kommissär ließ auch aller Orten verkünden, daß der Herr Marggraf nun die vollkommene
Regierung dieser Herrschaft übernehme und alle Einkünfte des Klosters und dessen Herrschaft
als die seinigen werde einziehen lassen.

Kurz nach übernommener Regierung des Herrn Marggrafen wurden alle vorräthigen Früchte auf
dem Kasten und der Wein abgemessen, und der Wein betrug noch im Klosterkeller 1500 Ohmen.
P. Großkeller und P. Kastner mußten das noch vorräthige Geld, welches sie zur Führung des

42 Franz Stuber, nach GLA 76/7 744 seit 1786 in hochstiftisch-straßburgischen Diensten, Nachfolger des Oberamtmanns
von Bruder, ab 1803 Obervogt des Amts Gengenbach, dann Offenburgs, 1813 wegen Geistesverwirrung
zur Ruhe gesetzt, vermutlich 1814 gestorben.

43 Anton Ludwig Freiherr von Müllenheim, * 1742, Großjägermeister des Hochstifts Straßburg, scheint nur
kurze Zeit in badischen Diensten gewesen zu sein. Vgl. Wochenblatt der Johanniter-Ordens-Balley Brandenburg
21/1880, Nr. 18.

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