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sten Betriebe zwischen zwei und zehn Hektar Betriebsfläche. Diese Größenklasse
dominierte aber außer in wenigen anderen Gemeinden der Vorbergzone
auch in Sasbach und Fautenbach und in der Schwarzwaldgemeinde Furschen-
bach. In diesen Gemeinden sollte erst später durch die Entwicklung zu Auspendlergemeinden
eine stärkere Besitzzersplitterung eintreten.
Der Einfluß der Erbsitten auf die Betriebsgrößenstruktur wird großenteils
durch die Erhebung auf Gemeindebasis verwischt. Hinzu kommt, daß die Betriebsgrößenklasse
2 bis unter 10 ha für einen Raum mit ausgesprochener
Kleinbetriebsstruktur zu groß gewählt war, und daß in der Betriebsstatistik
von 1895 zwar die Anzahl der Betriebe jeder Größenklasse, nicht aber die von
diesen Betrieben bewirtschaftete Fläche angegeben ist. Dennoch ist eine Auswirkung
der geschlossenen Vererbung sicher in der, gemessen an den übrigen
Gemeinden, höheren Anzahl der Betriebe mit zehn und mehr Hektar Betriebsfläche
in den Schwarzwaldgemeinden Ottenhofen, Seebach, Kappelrodeck
und Waldulm sowie in Schwarzach in der Rheinebene zu sehen, in denen nach
Röhm Anerbensitte herrschte84. In der Vorbergzone wie in der Ebene, ausgenommen
Schwarzach und Sasbachried, war Realteilung üblich85, was die Herausbildung
der Kleinbetriebsstruktur begünstigte.
Ein Vergleich der Betriebsgrößenstruktur von 1895 mit der von 187386, soweit
sie bei der unterschiedlichen Klassenbildung der beiden Statistiken möglich
ist, zeigt keine wesentlichen Unterschiede. Auch 1873 mußte in den Reborten
und Obstbaugemeinden mehr als die Hälfte der Betriebe, zum Teil mehr als
drei Viertel, mit weniger als fünf Morgen Land (1,8 ha) auskommen; in der
Rheinebene war auch damals die durchschnittliche Betriebsgröße spürbar höher
gelegen. Für 1882 und 1883 wurde beispielsweise in den Ortsbereisungsak-
ten für die Rebgemeinde Eisental als durchschnittliche Größe des „landwirth-
schaftlichen Geländes" für den Mittelstand nur ein Hektar angegeben, für
Greffern dagegen sechs bis zwölf Morgen, also etwa zwei bis vier Hektar, Eigenland
. Daneben bewirtschafteten die Mittelbegüterten wie die „geringen
Leute" noch Gemeindepachtgüter und Allmendland. Für Leiberstung wurden
als durchschnittlicher Landbesitz vier Hektar 32 Ar genannt.87
Pacht- und Allmendland war insbesondere für die bäuerlichen Betriebe in der
Rheinebene, in geringerem Ausmaß auch für die in der Vorbergzone, eine
wertvolle Ergänzung der Wirtschaftsfläche. Wie aus der folgenden Tabelle
hervorgeht, bewirtschafteten im Jahre 1895 nur 8,5% der Betriebe in der
Rheinebene ausschließlich Eigenland, mehr als drei Viertel der Betriebe nutzten
zusätzlich Allmendland und über 70% der Betriebe hatten Pachtland. Im
Schwarzwald dagegen spielten Pacht- und Allmendland für die Besitzverhältnisse
nur eine untergeordnete Rolle. Nur wenige Gemeinden besaßen überhaupt
Allmendflächen. Die Vorbergzone nahm auch hier eine Mittelstellung
ein. Knapp die Hälfte der Betriebe bewirtschaftete Allmendflächen, und gut
die Hälfte der Betriebe besaß Pachtland.
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