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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0302
kenkönige viel verehrt und ihm zahlreiche Kirchen geweiht wurden, schließt
man, daß auch die Stefanskirche in Oberachern in fränkischer Zeit gegründet
wurde. Vermutlich gehörte sie zu einem Herrenhof und war eine Eigenkirche,
über die der Eigentümer nach freiem Ermessen verfügen konnte. Die Zuständigkeit
des zuständigen Bischofs von Straßburg beschränkte sich allein auf die
geistlichen Dinge. Mit der Zugehörigkeit zu einem Herrenhof mag auch die
Lage des Kirchplatzes am Rande der Dorfsiedlung zusammenhängen. Die Geschichte
dieses Herrenhofes ist unbekannt, jedoch kann sie teilweise auf Umwegen
erschlossen werden24.

Unter den Aufzeichnungen des Klosters St. Georgen im Schwarzwald von
1138 über seine Erwerbungen25 wird erwähnt, daß der Herr Theoger ein predium
(Gut) in „Achara" besaß. Dieser Theoger26, aus lothringischem Adel stammend
, war Mönch im Kloster Hirsau im Nagoldtal, dann Prior im Kloster
Reichenbach im Murgtal und wurde durch Abt Wilhelm von Hirsau 1088 zum
Abt des Klosters St. Georgen im Schwarzwald bestellt. Von ihm ging das Gut
in den Besitz von St. Georgen über, unter dessen Besitzungen es im Bestätigungsschreiben
von Papst Innozenz II. 113927 angeführt wird. Während in
dieser Urkunde nur ein predium angeführt wird, nennt das Bestätigungsschreiben
von Alexander III. 117928 ein „predium cum ecclesia" als Besitz
d.h. mit einer Pfarrkirche. 1318 verkaufte St. Georgen mit seinem Klosterhof
in Kappelrodeck auch sein Patronatsrecht an der Pfarrkirche in Achern29, die
im gleichen Jahr mit Zustimmung des Bischofs Johannes von Dirbheim
(1306—1328) der mensa episcopalis einverleibt wurde30. Bei dieser Pfarrkirche
handelte es sich nachweislich um St. Stefan in Oberachern. Mithin ist der
Schluß möglich, daß die Pfarrei St. Stefan zwischen 1139 und 1179 durch das
Kloster St. Georgen die Pfarrechte erhielt.

Die Einkünfte der Pfarrei flössen fortan dem Bischof von Straßburg zu, der
auch die Pfarrstelle besetzte und zwar mit einem Weltgeistlichen. Dieser war
ein vicarius perpetuus, da nach damaliger Rechtsauffassung der Bischof der
eigentliche Pfarrer gewesen wäre. Von den Einkünften der Pfarrei wurde ein
Teil abgetrennt für den Pfarrer und zwar soviel, daß er standesgemäß leben
konnte.

24 Der Fronhof wurde im Laufe der Zeit geteilt in das Salgut und den Meierhof. Das Salgut bildete mit dem
„Wasserhaus", einem vom Schloßbächlein umflossenes Wasserschloß, ein eigenes Herrschaftsgebiet, das
nacheinander verschiedenen adligen Herren gehörte. Den anschließenden Meierhof besaß im 17. Jahrhundert
das Stift St. Germanus und Mauritius in Speyer. Doch war man sich bei den Verhandlungen 1686 noch
bewußt, daß Wasserschloß und Meierei einst zusammengehört haben. (GLA 229/181)

25 WUB Bd. VI Nachtrag, XI

26 H. Wollasch, Die Benediktinerabtei St. Georgen im Schwarzwald und ihre Beziehungen zu Klöstern westlich
des Rheins. FDA 100/1980

27 WUB Bd. II CCC XI

28 WBU Bd. II CDX VI

29 H.-M. Pillin, Die rechtsrheinischen Herrschaftsgebiete des Hochstifts Straßburg im Spätmittelalter. Diss.
Freiburg 1966. S. 30

30 Ruppert, a.a.O. S. 102—103; GLA 33 Kirchendienste Konv. 1

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