Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0303
Für die Verhältnisse jener Zeit ist die Stiftung der Gysela von Hofweier, der
Gemahlin des Vogtes Andreas von Achern, aufschlußreich31. Am 25. 8. 1372
stiftete sie für den in der Stefanskirche neu errichteten Marienaltar ein Meßstipendium
für ewige Zeiten. Der Inhaber der Pfründe mußte jeden Tag an ihm
für sie und ihre Tochter die Messe lesen, die er allerdings erst nach der Opferung
der Pfarrmesse beginnen durfte. Damit der Inhaber der Pfründe seinen
Auftrag nicht vernachlässigte, mußte er in Achern (Oberachern) wohnen und
durfte kein anderes Benefizium daneben besitzen, wozu auch kein Grund gegeben
war, da die Einkünfte der Pfründe recht beträchtlich waren. Von der eigentlichen
Seelsorge war er ausgeschlossen, denn es war ihm untersagt, Beicht
zu hören und die Kommunion auszuteilen. Jedoch mußte er dem Pfarrer bei
der Matutin und Vesper assistieren und ihn an Sonn- und Feiertagen bei der
Pfarrmesse durch Singen und Vorlesen unterstützen. Die Pfründe wurden
durch den Straßburger Bischof vergeben.

Zwar sind einige Namen von Pfarrern in Oberachern bekannt, aber es ist nicht
überliefert, an welcher der beiden Kirchen sie tätig waren. Einer jedoch, der an
der Stefanskirche Pfarrer war, hat für Oberachern besondere Bedeutung erlangt
, Johannes von Bergzabern. Auf ihn geht der noch heute in Oberachern
geübte Brauch des Mandats zurück32. 1470 vermachte er der Stefanskirche eine
größere Summe Geld, deren Zinsen jedes Jahr am Gründonnerstag den Armen
und Bedürftigen zuflössen. An diesem Tag sollten während der Meßfeier
in Nachahmung des Beispiels Christi an 12 Männern, gleichsam den Vertretern
der Apostel, die Fußwaschung vollzogen werden. Es sollten sein „hausarme
" Menschen oder andere Mannspersonen aus beiden Achern, Fautenbach,
Gamshurst, und wenn in diesen Orten nicht genügend gefunden wurden, sollen
sie auch aus Sasbach, Großweier und Waldulm genommen werden. Von
den Zinsen sollen 40 Ellen (1 Elle = 0,60 m) Zwilch (dicht gewebte Leinwand)
gekauft werden und zwar die Elle zu ungefähr 6 oder 7 Pfennige. Jeder der
Zwölfen soll vierthalb (= 3 1/2) Ellen davon erhalten. Außerdem sollen für 5
Schilling Pfennig33 Brot für die armen Leute, einheimische und fremde Männer
, Frauen und Kinder gekauft werden, ferner 1 Schilling Pfennige für Wein
und 1 für „Offladen" (feines Backwerk) für die Armen und Priester, die an
der Feier teilnehmen. Zu den Geräten, die bei der Fußwaschung gebraucht
wurden, gehörte auch ein bronzenes Gefäß, ein sog. Samsonaquamanile34. Es
zeigt Samson mit seinem dichten Haar, wie er einem Löwen mit beiden Händen
das Maul aufreißt. Dieses künstlerisch wertvolle Gießfaß wurde im 13. Jahrhundert
in Norddeutschland geschaffen. Es war bis zum Beginn des 20. Jahr-

31 Ruppert, a.a.O. S. 105—110

32 Die Urkunde ist abgedruckt bei E. Beck, Die Gründonnerstag-Fußwaschung zu Oberachern (gestiftet 1470)
und das Schicksal des Gießfasses. Die Ortenau 33./1953. — Vgl. A. Bissinger, Das löbliche „ambath" zu
Oberachern, in: Badische Heimat Heft 3, 1980

33 1 Schilling Pfennige = 12 Pfennige = 24 Heller (1 Pfund Butter kostete damals etwa 2 Heller)

34 Württemberg. Landesmuseum Stuttgart. Die Zeit der Staufer. Katalog der Ausstellung Stuttgart 1977 B 1
662

301


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0303