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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0472
historisch fruchtbar gemacht werden, als es die Möglichkeit bietet, von den
quellenmäßig faßbaren Inhabern der Herrschaft Schiltach des 13./14. Jahrhunderts
auf die früheren Verhältnisse zurückzuschließen. Allein diese
Methode verspricht Erfolg bei der Identifizierung der politischen Kräfte,
deren Tätigkeit zwar in Gestalt der Willenburg faßbar ist, die sie jedoch als
einziges Dokument ihres Wirkens hier hinterlassen haben.

Im Gegensatz zum Wolf- und zum Gutachtal, wo einheimische Adelsfamilien
saßen, war im Gebiet von Schiltach im 13./14. Jahrhundert mit den Herzögen
von Teck eine überregional orientierte Hochadelsfamilie Träger der Herrschaftsrechte11
. Ihr Haus und ihre Besitzungen gehen auf den Herzog Adalbert
von Teck zurück, einen Zähringer, der sich vor 1187 unter Mitnahme seines
Erbguts von der zähringischen Hauptlinie getrennt und eine eigene Herrschaft
Teck begründet hatte12. Wo immer sich im Hochmittelalter teckische
Rechte finden, besteht also die Möglichkeit, daß es sich um einstiges Zähringergut
handelt, wenn die Tecker sie nicht auf anderem Wege, etwa Heirat oder
Kauf, erst später erworben haben. Für eine derartige Annahme fehlt im Falle
von Schiltach jeglicher Beweis; im Gegenteil, die teckische Position hier am
Ostrand des mittleren Schwarzwalds ist im 13. Jahrhundert so stark (Schilteck
bei Schramberg, Waldmössingen, Winzeln, Aichhalden, dazu die Vogtei des
Klosters Alpirsbach), daß sie als bloße Verlängerung des herzoglichen Besitzstands
am oberen Neckar mit der Herrschaft Wasseneck-Oberndorf als Kern
erscheint. Da andere Erwerbsmöglichkeiten hier nicht überliefert oder beweisbar
sind, weist dieser breit gestreute und zusammenhängende Güterkomplex
auf seine ehemals zähringische Grundlage zurück. Dafür spricht im Falle von
Schiltach auch und gerade die Willenburg, deren Existenz im 12. Jahrhundert
sie als vorteckisch erweist, während andererseits die Tecker ihre Nachfolgeburg
Schiltach im 13./14. Jahrhundert besessen haben. So kann für sie ebenfalls
eine Zuordnung in den Herrschaftsbereich der Zähringer ins Auge gefaßt
werden, aus dem sie um 1187 dann an Adalbert von Teck gediehen wäre.

Die hieraus sich ergebenden Überlegungen über die Existenz der Willenburg in
zähringischer Zeit sind nach wie vor mit den Unsicherheiten fehlender direkter
Quellenbelege behaftet, doch erscheint eine derartige Zuordnung auch aus anderen
Gründen möglich: Das Kinzigtal als Ganzes gilt schon lange als
Interessen- und Herrschaftsgebiet der Zähringer, da es die einzige Verbindung
zwischen den „Zähringerlandschaften" der Ortenau und des oberen Neckars
darstellte13. Für das überragende Interesse der Herzöge an der Sicherung der
Verkehrswege durch den Schwarzwald gibt es Beweise auch aus anderen Gebieten
, dem Höllental beispielsweise, wo die mit Zähringerministerialen bemannte
Burg Falkenstein die unter ihr vorbeiziehende Straße kontrollierte;
oder aus der Baar, an deren Westseite mit der Kürnburg, dem Zindelstein und
der Warenburg drei weitere zähringische Anlagen bestanden, die die Straßen
nach Villingen bewachten14. Ihnen oblag auch die Schaffung von Herrschaftsgebieten
durch Erschließung der näheren Umgebung, aus denen sie ihren wirt-

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