http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0156
Wappen der Geroldsecker Grundherren
von Berghaupten
In diesem Zusammenhang soll auch auf den anderen „Dreimärker" zwischen
Niederschopfheim, Hofweier und Schutterwald eingegangen werden. Auf der
Niederschopfheimer Seite ist das Franckensteinische Wappen zu sehen, auf
der Hofweirer Seite das Erthalsche Wappen und der Halbmond als Dorfzeichen
, auf der Schutterwälder Seite ein stilisierter Baum im Wappen. Dieser
„Dreimärker" ist der Schlußstein zwischen Hofweier und Niederschopfheim
im Zuge des Teilungsvertrages von 1742.
Wann diese Grenzbegehung und Auslochung stattgefunden hat, ist nicht
aktenkundig. Den entscheidenden Hinweis liefert eine Bannbegehung und Be-
lochung zwischen Niederschopfheim und Zunsweier am 13. und 15. 9. 1784.
Das Aktenstück im Franckensteinischen Archiv6 beginnt folgendermaßen:
,,. . . so hat man. . . bey dem sogenannten Hofweyrer Hohen Hölzle mit dem
Gschäft den Anfang gemacht und zwar bey dem hier befindlichen Gränz-
stein, welcher im Jahre 1777 neben einem alten rauhen Stein, ein oben mit +
bezeichneten Sandstein, von seithen Hofweyer und Niederschopfheim gesetzt
worden und gegen Mittag (Süden) mit Hochfreyherrlichen Franckensteinischen
Wappen, dem Schopf als dem Niederschopfheimer Dorfzeichen und
Nur 52, gegen Abend (Westen) mit dem Hochfreyherrlichen Erthalischen
Wappen und einem halben Mond als dem Hofweyrer Dorfzeichen und oben
mit einem durchgehenden Strich oder Directionslinie bezeichnet ist; wozu ein
halb durchgehende Directionslinie gegen Mittag oder der Niederschopfheimer
und Zunsweyrer Bannscheide nach, und auf die Seite gegen Morgen (Osten)
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