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Die Jagd im Klosterwald Allerheiligen
Hellmut Gnändinger
Zur Geschichte des Klosterwaldes Allerheiligen, die in der Ortenau 55./1985
veröffentlicht worden ist, gehört auch die der Jagdausübung1. Leider ist nicht
allzuviel von ihr bekannt. Das wenige soll nachfolgend dargestellt werden.
Örtliche Bezeichnungen erinnern auch im Allerheiligenwald noch an die Jagdausübung
. Es gibt einen „Bürstenschrofen" im Unterwassertal an der Bosensteinischen
Grenze, der Pürschgrenze beider Jagdgebiete; es gibt ein „Hirscheck
, die Hirschhalden und den Hirschbachhof." Das „Rehbrünnele" liegt
westlich des Braunbergrückens. Daß der „Vogelskopf" schon seit eh und je
zu den Standorten des Auerwildes gehörte, darf jedenfalls angenommen werden
. Es hielt sich dort bis in die letzte Zeit hinein. Der „Schweinskopf" an der
Baiersbronner Grenze hatte etwas mit Schwarzwild zu tun, denn in seiner Nähe
befanden sich nach einem Schreiben des württembergischen Oberamtmanns
zu Dornstetten an den Prälaten von Allerheiligen v. 26. 8. 17672 über
die Erneuerung eines Lochensteins an der gemeinsamen Grenze die „Schweingruben
", in denen offenbar Schwarzwild gefangen wurde. Die Frage, wo die
Bezeichnung „Hundskopf" herkommt, muß offen bleiben; sie kann ebenso
mit Hunden oder Jagd zu tun haben wie mit den „Herren von Hund", einem
im Achertal ansässigen Geschlecht des niederen Adels, das seine Abstammung
von den Bosensteinern ableitet. Die Wölfe, die um 1700 im Renchtal und den
benachbarten Gebieten ausgerottet wurden, wurden im Allerheiligenwald in
Wolfsgruben gefangen, deren Standorte noch heute bekannt sind. Der eine lag
an der Wasserscheide Acher-Rench am heutigen Forstlehrpfad, in der Nähe
der Paßhöhe St. Ursula, der andere an der tiefsten Stelle des Braunbergrückens
. Ob die Wolfsgruben von den Jagdberechtigten oder den Klosterknechten
beschickt wurden, wissen wir nicht. An die Schnepfenjagd erinnert
noch der heutige Zimmerplatz an der Grenze zum Genossenschaftswald am
Sohlberg, der in älteren Karten als „Schnepfenstoss" bezeichnet wird.
Das Kloster Allerheiligen und das Jagdrecht
Vermutlich besaß das Kloster Allerheiligen wie viele andere Klöster kein Jagdrecht
, da die Ausübung des Waidwerks, wie Scheffel im „Ekkehard" sagt,
„den Ordensregeln zuwider" war. Im benachbarten Kloster Reichenbach besaßen
allerdings sowohl Prior als auch Schaffner ein seitens der Herrschaft
Eberstein persönlich zugestandenes Recht auf die niedere Jagd3. Ob es in Allerheiligen
ähnlich war und Prior und (oder) Kellerer vielleicht von den jagdausübenden
Ebersteinern oder ihren Vasallen, den Schauenburgern, nur zeit-
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