http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0182
Allerheiligen nach der Auflösung des Klosters1
Hellmut Gnändinger
Das Schicksal der Klostergebäude nach der Aufhebung des Klosters
Das Kloster Allerheiligen war 1803 aufgelöst und zunächst kurfürstliches,
dann großherzoglich-badisches Eigentum geworden. Mit dem umliegenden
Wald2 unterstanden die verlassenen Klostergebäude nunmehr der großherzoglichen
Verwaltung. Diese bestimmte das nach dem Klosterbrand 1804
stehengebliebene Abteigebäude als Dienstwohnung für den neueingesetzten
Revierförster, der den umliegenden ehemaligen Klosterwald — nunmehr
großherzoglichen Herrschaftswald — zu betreuen hatte und dem auch gestattet
wurde, die ehemalige Klostergastwirtschaft zu betreiben. Die übrigen Klostergebäude
standen leer, abgesehen davon, daß einige ehemalige Klosterbedienstete
vorübergehend in ihnen Unterschlupf fanden, soweit sie anderweitig in
benachbarten Gemeinden weder eine feste Wohnstatt, noch Beschäftigung
hatten.
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