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Der Warmersbrucher Hof — Ein Schwarzacher Klosterhof
Ludwig Uibel
Zu den Besitzungen des Klosters Schwarzach gehörte auch der Warmersbrucher
Hof, ein Meierhof, der am Ostrande des Fünfheimburger Waldes1
lag. Wegen dieses Waldes, der ein Genossenschaftswald war und gemeinsam
den 5 Heimburgtümern Lichtenau (zusammen mit seinen Gerichtsgemeinden),
Greffern, Moos, Ulm und Schwarzach gehörte, kam es wiederholt zu Spannungen
zwischen der Abtei und den Genossenschaftsgemeinden, so im Jahre
1720. Damals eignete sich der Meier des Warmersbrucher Hofes Teile des angrenzenden
Waldes an und trennte sie durch Zäune vom gemeinen Wald ab.
Empört rissen die Waldgenossen die Zäune wieder weg und trieben ihr Vieh
auf das Gutsgelände (1722). 1723 führten sie sogar das schon teilweise gebundene
Getreide mit 20 Wagen hinweg. Im Jahre 1724 erreichte der Streit einen
Höhepunkt: Als die Abtei das Heu und die Frucht mit Hilfe von 34 Personen
weggeführt hatte, erschienen ungefähr 50 Hanauer (Lichtenau, Scherzheim,
Muckenschopf, Helmlingen und Graueisbaum), brachen kurzerhand das
Gutsgebäude ab und führten das Fachwerk nach Lichtenau. Den nachfolgenden
Prozeß gewann natürlich das Kloster. Die Gesamtkosten beliefen sich auf
rund 4385 Gulden (1728). Der letzte Akt in diesem Kleinkrieg spielte sich am
Himmelfahrtstag 1732 ab. Die Aktionen glichen denen von 1722. Im selben
Jahr suchten und fanden die streitenden Parteien einen friedlichen Vergleich.2
Nach diesen turbulenten Jahren schweigen die Akten. Nur das Schwarzacher
Kirchenbuch meldet zwei Taufen: 1749 wurde dem Joseph Seiler, Bürger in
Oberbruch, jetzt wohnhaft ,,in villa monasterii vulgo Warmersbruch" ein
Mädchen getauft. Im Jahre 1754 trägt Joseph Regenold ebenfalls ein Mädchen
zur Taufe. Da beide Elternpaare verheiratet sind, könnte es sich um
Gutsverwalter (Pächter?) gehandelt haben.3
Ein Schlaglicht auf das friedliche Zusammenleben der ehemaligen Kontrahenten
in dieser Zeit wirft ein Bericht über eine Steinsetzung am 13. 7. 1784:
Unter Anwesenheit des Großkellers des Klosters Schwarzach, des fürstlich
Hanauischen Rats Schöne von Lichtenau und der Heimbürgen des Fünfheimburger
Waldes wurden einige Steine an der Grenze des Warmersbrucher Hofs
gegen den „Gemeinen Wald" — in dem früher so umstrittenen Gebiet —
gesetzt. Nach Beendigung der Arbeit nahmen der Großkeller und der Rat
Schöne „in der oberen Stube" des Warmersbrucher Hofs ein kleines Mittagessen
ein: „den beiderseitigen ( = hanauischen und abtsstäbischen) Heimbürgen
ließ man Wein, Brot und Käs geben, und so endete dieser Act mit män-
niglicher Zufriedenheit."4
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