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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 264
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0264
a) Mühle des Lienhard Groß, 1549 Teilverkauf, 1564 vollständiger Verkauf an
die Landvogtei Ortenau

b) Mühle des Veitin Gumpp (1550), Neuensteinsche Herrschaftsrechte;
ursprünglich ebersteinische, dann markgräflich badische Oberlehensherrschaft
c) Mühle des Michael Eberlin, 1556 dem St. Andreas-Hospital zu Offenburg
verkauft.

3. Das St. Andreas-Hospital zu Offenburg kommt in den Besitz einer Müllener
Mühle

Im Jahr 1556 übergab das Offenburger Ehepaar Michel und Ursula Eberlin
die Mühle zu ,,Mülnheim im Appenweirer Gericht gelegen" dem St. Andreas-
Hospital der Reichsstadt.21 Das St. Andreas-Hospital war im Jahr 1300
gegründet worden.22 Der Bischof von Straßburg und die Stadtgemeinde Offenburg
wirkten bei der Gründung und Verwaltung des Spitals zusammen. 1310
stellten Rat, Schultheiß und Gemeinde Satzungen für diese soziale Einrichtung
auf. Danach leitete ein Spitalmeister die Anstalt, der vom Rat vorgeschlagen
und vom Bischof von Straßburg ernannt wurde. Dieser Spitalmeister
befand darüber, wer in diesem Spital Aufnahme finden sollte: Es waren die
Armen und die Siechen, also die nicht ansteckend Kranken. Auch Pfründner,
die sich durch Übergabe eines Teils ihres Vermögens für ihre alte Tage eingekauft
hatten, fanden darin einen Platz.

Dazu gehörte auch das kinderlose Ehepaar Michel und Ursula Eberlin. Es
handelte mit Valentin Hagen, dem Spitalmeister und Zwölfer des Alten Rats,
einen Vertrag aus. Danach überschrieben Michel und Ursula Eberlin dem Spital
ihre Mühle, „daß die frumen Leut Im Spitall des basser erhalten und sye damit
In sollich almosen ir hilff und Steuer auch Thuon". Zu den überschriebenen
Gütern gehörte die Mühle mit Scheuer, Ställen und Plauel sowie der Platz, auf
dem die Plauel stand.

Als Grundbesitz gehörten der Mühle 3/2 Tauen Wiesen in dem Gewann, Obermatt
zwischen der Mühle Eberlins und des Veitin Gumppen. Auch eine Hausbühnd von
4 Jeuch Feld gehörte zum Grundbesitz, einen Teil davon hatte Eberlin mit 40 Obstbäumen
in zwei Reihen bepflanzt. Sie stieß unten auf das Finstergäßlein. Eberlin behielt
sich vor, jährlich das Obst zu ernten. Auch sollte, wann immer er zur Mühle kam, ihm
Herberge und seinem Pferd Stallung gewährt werden. Die grundherrlichen Abgaben,
die auf diesen Feldern lasteten, gingen zum großen Teil an die Herren von Neuenstein,
zum kleinen Teil auch an das Spital zu Straßburg. Eine jährliche Abgabe von einem
Schilling war an die Pfarrkirche St. Michael in Appenweier zu entrichten. Eine Besonderheit
war der eine Tauen Matten am „gemeinen Teich", der in Rotation mit den beiden
anderen Müllern genutzt wurde, so daß jeder Müller die Wiese jedes dritte Jahr für
sich bewirtschaften konnte.

Die fälligen grundherrlichen Zinsen erhielt ebenfalls das Geschlecht von Neuenstein.
Fünf Tauen Matten in der Stunder Matt am Allmendsbach, der gegen Stadelhofen

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