http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0266
Kleiekotzer
Offenburg hatte einst ihre eigenen zwei Mühlen besessen, jedoch schwer an
der Erhaltung des Werks und den Lasten des Wasserbaus getragen. Deshalb
hatte sie einen Vertrag mit dem Ortenauer Landvogt, Landgraf Friedrich von
Fürstenberg geschlossen: Sie wollte ihre eigenen beiden Mühlen der Landvogtei
übertragen, die Ortenauer Untertanen hatten fortan für den Wasserbau und
das Mühlenholz zu sorgen. Dafür ließ die Landvogtei ihre beiden Mühlen an
der Kinzig in Ortenberg und in Griesheim eingehen.27 Die Offenburger sicherten
zu, in den Mühlen vor ihren Toren mahlen zu lassen. Das Gebot des Albrecht
Müller, das die Spitalmühle in Müllen in ihrer Existenz bedrohte, veranlaßte
die Reichsstädter, ihrerseits die Offenburger Bannmühlen zu mißachten und
die Spitalmühle in Müllen zu unterstützen. Was die Landvogtei auf ihrer Herrschaftsmühle
in Müllen mehr einnahm, ging ihr so wieder in ihren Mühlen in
Offenburg verloren.
Schließlich beschwerten sich auch die Untertanen des Gerichts Appenweier
über die obrigkeitliche Willkürmaßnahme des ortenauischen Beamten. Die
Mühlen in Müllen waren nicht mehr dazu in der Lage, den Teich d.h. das
Wehr und die Seitendämme am Einlauf in den Mühlbach zu unterhalten. Bei
hohem Wasserstand brach das Wasser in das Wiesengelände ein, darüber hinaus
verschüttete es die zahlreichen Hanfrözen, die in Renchnähe angelegt
waren.28 Der Landvogt schlug vor, das Mahlgebot Albrecht Müllers wieder
aufzuheben und die allseits freie Mühlenbenutzung zu gewährleisten. Man
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