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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 300
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verloren haben und mußte am Ende froh sein, wenn ihm noch das nötige Geld
für einen Münsterkäs blieb, um überhaupt noch etwas nach Hause bringen zu
können. Reichtum erwarb durch das Fischen keiner, und jeder beteuert: ,,D'
Fischer sin alli arm gsin". Sie waren froh, wenn sie ihren Lebensunterhalt für
die Familie verdienen und in geordneten Verhältnissen leben konnten.

3. Bei der Aufnahme von Lehrlingen als Meister nach abgeschlossener dreijähriger
Ausbildung in die Zunft waren von einem Meistersohn 5 Gulden zu
entrichten, bei der Aufnahme von Fremden 25 Gulden, die Hälfte an die Herrschaft
in Lahr, die andere Hälfte an die Zunftkasse. Am 4. Juni 1790 erhöhte
man das Meistergeld auf 30 Gulden.

4. Die Versteigerung von Fischereilosen, insgesamt sechs in der Altenheimer
Gemarkung. Bei dem früher noch höheren Grundwasserstand befanden sich
in unserer Gemarkung eine Reihe von fischbaren Gewässern, die infolge der
Tulla'schen Rheinkorrektion und des damit verbundenen Absinkens des
Grundwasserspiegels verlandeten und heute kaum noch Wasser enthalten,
z.B. der Keckener Graben, das stete Loch, die alten Hanfrötzen.

5. Eine weitere Einnahmequelle waren die Strafgelder, welche Zunftmitglieder
und Bürger bei Vergehen gegen die Zunftbestimmungen oder bei Nichterscheinen
am Schauertag zu bezahlen hatten.

Die Ausgaben der Zunft

Sie erstreckten sich einmal auf die Beschaffung von Geräten, Garn und sonstigem
Material, das für den Fischfang nötig war. Von 1610 bis 1621 erhielten
die „Fischer Meystern zu Otenheim" jährlich 2 Pfund Bargeld; der Grund dafür
wird nicht angegeben. 1621 hat man „den Blopsheimer straff vnd Zehrgelt
geben."

Kleine Reibereien ließen sich bei den schon genannten Schwierigkeiten in der
Abgrenzung der Fischwasser gegenüber den der Nachbarzünfte nicht immer
vermeiden.

Bei einem Besuch des regierenden Fürsten in Altenheim im Jahre 1667 mußte
die Zunftkasse zur Verpflegung der Gäste beisteuern:

,,. . . als vnser gnädiger Fürst vnd herr das erste mal in disem 1667 Jahr in die obern
Herrschaften gereist vnd hie übernacht gewesen hab ich auf Ambtlichen befelch Zu
Straßburg Einkauffen müßen

ein Viertel Salmen a 16 Schilling
2 Karpffen a 15 Schilling
5 stuck hecht a 12 Schilling
halb hundert Grebs a 6 Schilling

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