http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0474
lassen, Steine an den Arbeitsplätzen zum Einwölben abzuladen, wozu der
Akkordant für Tunnelausbruch verpflichtet ist."
Doch im Großen Triberger Kehrtunnel rumorte es seit einiger Zeit, wofür
nach Hofs Erkenntnissen in erster Linie Kurek die Verwantwortung trage; er
handle eigenmächtig, sei sehr unduldsam und verstehe es auch nicht, sich mit
dem Akkordanten für die Einwölbung zu vereinbaren. Der eigentlich böse
Geist im Tunnel aber sei nicht Kurek, sondern sein Geschäftsführer und Buchhalter
Jules Anselmier. Dieser fand offensichtlich nicht den rechten Ton im
Umgang mit seinen Mitmenschen. Der über jedem Zweifel stehende Vorarbeiter
von Soracco und Annessis, Weißkopf, erklärte, die Baustelle zu verlassen,
werde Anselmier weiterhin zugelassen. Überdies wußte niemand, welche Aufgabe
dieser im Tunnel, dessen Ausbau in Kürze abgeschlossen sein würde,
eigentlich erfüllen sollte.
Darauf verlangte Inspektor Grabendörfer von Kurek, Anselmier sofort von
der Baustelle zu entfernen, widrigenfalls ihm von der Inspektion selbst das
Betreten des Tunnels untersagt werde. Die Verhältnisse würden den „Oberbehörden
" vorgetragen, für weitere Differenzen werde Kurek zur Verantwortung
gezogen.
Aber die „beständigen Hetzereien" ließen auch Kurek noch eins draufsetzen:
„Meine Schutter theilten mir mit, daß wenn die Maurer sie zu plagen fortfahren
, sie zu arbeiten aufhören werden." Er zitierte auch den Ausspruch
Weißkopfs: „Wenn Anselmier noch eimal den Tunnel betrete, so sollten sie,
die Maurer, denselben hinausprügeln und den Weißkopf rufen, er werde auch
dazu helfen!" Deutliche Worte.
Kurek drohte, „persönlich mit Herrn Baudirektor Gerwig, über alle Plakereien,
die doch länger nicht zum Aushalten sind, Rücksprache zu nehmen." Auch
Anselmier war am Morgen des 9. Oktober wieder im Tunnel erschienen und
hatte sich geweigert, sich von Hof hinausweisen zu lassen. Daraufhin verbot
ihm kurzerhand Inspektor Grabendörfer selbst den Tunnel, und aller Streit
wird damit sein Ende gefunden haben. Die Akten kommen jedenfalls nicht
mehr darauf zurück.
Quelle
GLA Karlsruhe 421/387
Anmerkungen
1 Akkordant = Bauunternehmer, der sich vertraglich für die Bauplanung einer Arbeit verpflichtet
hat.
2 Schutter = Bauarbeiter, der den Bauschutt abtransportiert
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