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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
70. Jahresband.1990
Seite: 129
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war. Das wird allerdings erst 994 bestätigt, denn in diesem Jahr weilte Kaiser
Otto III. in dem Ort.6 Bei der Erforschung der Anfange der kirchlichen
Organisation in unserer Gegend erinnerte sich Reinfried daran, daß auch
heute noch Missionare dort die Zentren ihrer Missionstätigkeit anlegen, wo
der Mittelpunkt der staatlichen Verwaltung ist. Dabei stellt er auf Grund der
Kirchenpatronate fest, daß es sogenannte Urpfarreien gab. Eine solche in
unserer Gegend war Sasbach, deren Kirchenpatron die hl. Brigida von Kil-
dare in Irland war bzw. ist. Ihr Kult wurde wohl von den iroschottischen
Mönchen des Klosters Hönau7 verbreitet.

So schloß er, daß Sasbach auch der Verwaltungsmittelpunkt der zugehörigen
Mark war, und nannte sie darum die Sasbacher Mark.

Wie dem auch sei, der Vogt bzw. Amtmann des Sasbacher Fronhofes hat
in der Verwaltung der Mark bis zu ihrer Auflösung einen mitbestimmenden
Einfluß ausgeübt, obwohl er im Markspruch von 1506 nicht festgelegt war.
Außerdem scheinen alle sieben Kirchspiele, die das Recht der Nutzung der
Mark besaßen, aus der Pfarrei Sasbach hervorgegangen zu sein.

Man nimmt an, daß bereits in fränkischer Zeit die Sasbacher Mark aufgeteilt
wurde, und zwar in die Scherzheimer Mark und in die Mark, die in
späterer Zeit mit Großweierer Mark bezeichnet wurde.

Die Beschreibung der Mark

Mit Großweierer Mark bezeichnet man ein ausgedehntes, z. T. in der
Rheinebene, z. T. am Westabhang des Gebirges gelegenes Gebiet, dessen
wirtschaftliche Nutzung allein den Bürgern von sieben Kirchspielen zustand
, nämlich von Sasbach einschließlich der Gemeinden Sasbachried,
Obersasbach und Sasbachwalden, Niederachern, von Oberachern jener
Teil, der zur ehemaligen Pfarrei St. Johann gehörte, Fautenbach mit Öns-
bach, Gamshurst mit Michelbuch, Großweier, Unzhurst mit Zell. Es war
keine politische Einheit, denn Sasbach mit den Gemeinden des Sasbachtales
unterstand seit dem späten Mittelalter dem Bischof von Straßburg; Achern
mit Fautenbach, Önsbach und Gamshurst gehörten zur Landvogtei Ortenau;
Unzhurst und Zell waren abtsstäblich. und Großweier war ein Teil der
Markgrafschaft.

Die Grenzen

Die frühesten Angaben über die Grenzen der Mark enthält das Hof- und
Markrecht zu Sasbach von 1432.8 Doch beschreibt es nicht ihren Verlauf,
sondern nennt jene Punkte, bis zu denen der Schweinehirt mit seiner Herde
fahren durfte. Das ist im Westen der Ansenbach zwischen Önsbach und

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