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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
70. Jahresband.1990
Seite: 134
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Reichsgut war, ist anzunehmen oder zu vermuten, daß es auf höheren Befehl
hin entstand, vielleicht mit dem Auftrag, für die Aufrechterhaltung der
Ordnung in der Mark zu sorgen. Zu seiner Grundausstattung gehörte das
Dorf Großweier, das Gericht und der Kirchensatz, aber auch ein Teil der
Mark. Wo dieser Teil lag, ist nirgends angegeben, doch scheint er gleich
gewesen zu sein mit der Gemarkung des Ortes, denn in der Beschreibung
der Landvogtei Ottenau von 172521 tragen die Grenzsteine auf der rechten
Seite die Schrift „Reich", auf der linken „Baden und Seideneck", die späteren
Markherren. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts ist ein Geschlecht der
Herren von Großweier nachzuweisen, ihrer Herkunft nach Ministeriale, frei
und reichsuntertänig. Sie wurden später aus unbekannten Gründen Lehensleute
der Markgrafen von Baden22; wann, ist unbekannt. Ob diese auf
Grund der Unterstellung der Herren von Großweier oder aus welch anderen
Gründen zu Herren in der Mark wurden, ist ebenfalls unbekannt. Auf jeden
Fall gibt es keine Urkunde, durch die ihre Rechtsansprüche auf die Mark
bestätigt werden. In der Auseinandersetzung mit der vorderösterreichischen
Regierung 1775 wegen des Jagdrechts in der Mark, konnten die Vertreter
des badischen Markgrafen Carl Friedrich nur erklären, daß die Mark eine
uralte markgräfliche Domäne sei, auf jeden Fall älter als die Rechte, die die
österreichische Regierung aus der Ablösung der Pfandschaft 1551 und 1556
auf die Landvogtei Ortenau ableitet.23

Die erste Urkunde, durch die das Abhängigkeitsverhältnis der Herren von
Großweier von den Markgrafen von Baden bestätigt wird24, stammt von
1338. In diesem Jahr gelobten die männlichen Mitglieder der Großweierer
Familie, daß sie nie gegen den Markgrafen Rudolf von Baden und seine Erben
Dienste übernehmen, noch die Burg Großweier ohne ihre Einwilligung
jemandem öffnen, noch etwas versetzen oder verkaufen werden, ohne es
dem Markgrafen vorher anzubieten. 1368 erlaubt Markgraf Rudolf VI. dem
Edelknecht Ludwig von Großweier, seinen Anteil an der Mark zu einem
Viertel an Konrad Röder zu verkaufen und belehnte diesen damit. 1381 belehnten
die Markgrafen Rudolf und Bernhard von Baden Berthold von
Großweier u. a. mit dem Teil an der Burg Großweier, der Mark und dem
Gericht,- den sein verstorbener Vetter Ludwig besessen hatte. 1410 wird
Kraft von Großweier mit einem Viertel der Mark belehnt. 1474 war ein Teil
der Mark Lehen der Herren von Großweier, zwei Teile der Herren von Röder
, und der vierte gehörte dem Bischof von Straßburg. Wo diese Teile lagen
, kann nicht ausgemacht werden, da das Gericht Achern, dessen
Gemeinden Nutzungsberechtigte der Mark waren, zur Landvogtei Ortenau
gehörte. Diese aber war ungeteilter Pfandbesitz der Bischöfe von Straßburg
und der Pfalzgrafen bei Rhein.

1484 verkaufte Kraft von Großweier, der letzte männliche Nachkomme der
Herren von Großweier, seinen Besitz an seinen Schwager Philipp von Seideneck
, der das Ehrenamt eines Erbküchenmeisters des Hl. Römischen

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