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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
70. Jahresband.1990
Seite: 160
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schrieben war. Die Stelle, wo der Lochen gesetzt werden sollte, war durch
den Geometer Walz bestimmt worden, in dessen Gegenwart der Stein eingegraben
wurde. Walz wurde auch im Auftrag der Regierung angewiesen, den
einzelnen Gemeinden Risse ihres Distriktes anzufertigen. Die Vermessungskosten
für den Geometer Ludwig und Forstmeister Großholz betrugen
767 fl.

Am 9.9. 1809 endigt die Geschichte der Großweierer Mark. Wohl gegen
1000 Jahre mag sie bestanden haben. Trotz dieser langen Dauer und mancherlei
Eingriffe blieb ihr Bestand im großen und ganzen gewahrt und das
Nutzungsrecht der Bürger der sieben Kirchspiele unangefochten. Die Erinnerung
an sie ist im allgemeinen Bewußtsein geschwunden. Nur die Mark,
ein größeres Waldgebiet westlich von Fautenbach, erinnert an sie. Aber
auch Flurnamen wie Eichholz, Eichelgarten zeugen von den Bemühungen
verschiedener Gemeinden, durch Pflanzen von Eichen am Ende des 18. Jahrhunderts
wieder zu eigenem Wald zu kommen. Die Gemeinde Achern erhielt
als Anteil 722 Morgen. Sie wurden so aufgeteilt, daß jeder „Aktivbürger
" zwei Morgen erhielt, einen zu Wiesen, den anderen zu Ackerfeld.81

Anmerkungen

1 A. Feßler, Mark- und Waldgenossenschaften der Ortenau, in: Badische Heimat. Offenburg
und die Ortenau, hrsg. von H. E. Busse 22/1935, S. 95-102.

2 H. M. Pillin, Die rechtsrheinischen Herrschaftsgebiete des Hochstiftes Straßburg im
Spätmittelalter. Diss. Freiburg 1966, S. 2, Anmerkung 2.

3 Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg, 4. Bd. Nr. 10, 563.

4 GLA 66/3152.

5 K. Reinfried, Die Pfarreien zwischen Oos und Rench. FDA NF 11 1910, S. 98 ff.

6 Mon. Germ. DO III 598 n. 157.

7 A. M. Burg, Kloster Hönau. Ein geschichtlicher Überblick, in: Die Klöster der Ortenau
, hrsg. von W. Müller. Ortenau 58/ 1978.

8 Hof- und Markrecht zu Sasbach. 1432. ZGO 8/1857, S. 147-154, 36.

9 Regesten, vgl. Anmerkung 3.

10 Votum über die vorhabende Abteilung der Großweierer Mark und zweier zur Kappler
oberen Mark gehörigen Bezirke. GLA 129/48. Abgk. Votum.

11 Votum.

12 Votum.

13 Votum.

14 Brevis descriptio vom 12.10.1559. GLA 67/773.

15 Votum.

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