http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1990/0235
aus Trieb des leidigen Satans in Unehre und Unzucht hat schwängern lassen
mit dem Vorgeben, dass Benjamin L. Georg L. des hiesigen Bürgers und
Gastwirts zum Salmen lediger Sohn der Vater des Kindlein, das sie unter
dem Herzen trage, sei. Es wurde deswegen gemeldeter Benjamin L. vorgefordert
und befragt, ob solches Vorgeben in der Wahrheit gegründet sei. Er
zugegen bekennet, dass er mit derselben Unzucht getrieben habe aber keineswegs
der Vatter sei und beruft sich auf die Zeit, da er diese Schandtat
verübt hat, welche er auf den 23. Sept. ansetzet und auch von der Dirne bestätigt
wird.
In Sachen wurde beschlossen:
beiden Personen den Bann aufzuerlegen und sie als untauglich Glieder der
christlichen Kirche von dem Altar und den Genuß des heiligen Abendmahles
auszuschließen welches sogleich geschehen und die Sach selbst dem
hochlöblichen Amt zu weiterer Untersuchung übergeben wird.
Schulmeister, Pfarrer
Mathias Hauß, Schultheiß
Hans Jörg Siehl, Gerichtsschöffe
Hans Martin Durban, Gerichtsschöffe
Hans Michael Hauß, Gerichtsschöffe
Quellennachweis
Protokollbuch der evang. Kirchengemeinde, Bd. 1 von 1736—1786.
Chronik der Stadt Rheinau, S. 79-95.
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