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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
70. Jahresband.1990
Seite: 411
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merksam; und der dritte befaßt sich abschließend mit ihrer Zugänglichkeit
unter dem derzeit geltenden Archivrecht.

1. Zerstört, verheizt, beschlagnahmt —

zur Geschichte des Schriftguts aus den Jahren 1933 bis 1949

Schriftgut aus der NS-Zeit

Zum Zeitpunkt der Befreiung im Mai 1945 war der überwiegende Teil des
Behördenschriftguts aus der NS-Zeit noch nicht von Archiven aufgenommen
worden, weil die vom Archivrecht vorgesehene Aufbewahrungsfrist für
Altregistraturen noch nicht verstrichen war. Eine Ausnahme waren die Akten
von Landesbehörden, die im Zuge der Gleichschaltung 1933/34 aufgehoben
worden waren — sie gelangten unmittelbar in die zuständigen
Staatsarchive -, und die Kriegstagebücher der selbständigen Heeresverbände
sowie die Verfahrensakten der Feld- und Kriegsgerichte, die laufend an
das Heeresarchiv Potsdam abgeliefert werden mußten.1

Die bei den einzelnen Behörden und Dienststellen verbliebenen Registraturen
waren beim Einmarsch der Alliierten allerdings nicht mehr vollständig
vorhanden. Bereits im Frühjahr 1941 hatten das Reichskriegsgericht und die
Waffen-SS ihre Archive in das Schloß Zasmuky in Böhmen ausgelagert; ein
Teil der Bestände der Waffen-SS gelangte später in den Westen. Nachdem
Ende 1943 bei Luftangriffen auf Berlin die Reichsministerien schwer getroffen
und dabei viele ihrer Akten, teilweise die Bestände ganzer Abteilungen,
vernichtet worden waren, wurden die Fachabteilungen der Ministerien samt
ihren Aktenresten und Altregistraturen ausgelagert; nur die Ministerbüros
mit ihren wichtigsten Referaten blieben in Berlin. Die Akten des Reichserziehungministeriums
beispielsweise waren auf Berlin und 17 weitere Orte
verteilt. Große Teile der Kriegstagebücher des Heeres gelangten über Liegnitz
nach Blankenburg, während die entsprechenden Akten der kriegswissenschaftlichen
Abteilung der Marine und das ältere Marinearchiv auf
Schloß Tambach bei Coburg gelagert wurden.2 Durch Bombenschäden
wurden ganze Aktenbestände vernichtet, so die Akten der Prozesse gegen
die Angeklagten des 20. Juli 1944 und die Unterlagen der zentralen Dienststelle
der NSDAP in München.3

Zahlreiche Unterlagen, die heute für Historiker von unschätzbarem Wert
wären, wurden allerdings von den Behörden selbst vernichtet — gemäß einem
Erlaß des Reichsministers des Inneren, in dem es hieß: ,,Die Behördenleiter
sind dafür verantwortlich, daß bei drohendem Feindeinbruch alle
wichtigen Akten, insbesondere solche geheimer und politischer Art und
solche, die für den Feind von Bedeutung für seine Kriegsführung sein könn-

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