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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
70. Jahresband.1990
Seite: 469
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sandte nach einem Runderlaß vom 9. Oktober 1939 zuerst an die süddeutschen
Einrichtungen Meldebogen, die innerhalb einer knapp bemessenen
Frist zurückgeschickt werden sollten. Jeder einzelne Bewohner mußte mit
einem Bogen erfaßt werden.73 Gefragt wurde nach der ärztlichen Diagnose
, der Arbeitsfähigkeit, dem Eintrittsdatum des Patienten, nach Angehörigen
und wie häufig der Patient Besuch bekomme.74

Ende Oktober verfaßte Hitler eine Ermächtigung — kein Gesetz oder Befehl
— auf seinem privaten Briefpapier, die Brandt und Bouhler Handlungsfreiheit
für die Gewährung des Gnadentodes zugestand. Hitler datierte dieses
Schreiben auf den 1. September 1939 zurück, wohl in der Absicht, die mit
diesem Datum gekoppelte Schicksalswende für das deutsche Volk noch zu
überhöhen.75

,,Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt
, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern
, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster
Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden
kann." (Adolf Hitler)

, Aktion T4" — die Organisation der Vernichtung

Das ,,Euthanasie-Programm" erhielt den Decknamen „Aktion T4". Das
Kürzel ,,T4" stand für Tiergartenstraße 4, wo sich der Sitz der Tötungsorganisation
in Berlin befand.77

Die Zentraldienststelle T4 war in vier Institutionen untergliedert, die nacheinander
entstanden und die Vorgänge zerstückeln und verschleiern sollten:

1. Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten (RAG). Sie war für
den Briefverkehr nach außen verantwortlich.

2. Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege. Sie stellte die Arbeitsverträge
für die Mitarbeiter aus und trat auch bei Kauf- und Pachtverträgen auf.

3. Gemeinnützige Kranken-Transport-GmbH (GEKRAT). Am 18. November
1939 gegründet, bestand ihre Aufgabe darin, die Verlegung der Anstaltsbewohner
in die Vernichtungsanstalten mit den berüchtigten
,,Grauen Bussen" durchzuführen.

4. Zentral Verrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten (ZVST). Sie erledigte
die Abwicklung aller Kosten- und Finanzangelegenheiten und die
Abrechnung mit den Fürsorgeverbänden und Krankenkassen der Ermordeten
.78

Die Kontrolle über die , ,T 4-Zentrale" hatte die Kanzlei des Führers unter
der Führung von Bouhler und dessen Vertreter Victor.Brack. Das Reichsinnenministerium
war nur Hilfsbehörde und durch Leonardo Conti, Staats-

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