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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 104
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Die Frage, ob die Gelübde öffentlich abgelegt wurden und auf welche Weise
die Neueinkleidung erfolgte, kann aus GvO nicht beantwortet werden; der
Regel entsprechend war der Ordenseintritt als ein öffentlicher Akt zu
begehen142. Die schwarze Tracht, die Gertrud als einfache (nicht regulierte
) Begine trug (f. 139r/15f.), unterschied sich jedenfalls von der grauen
Terziarinnentracht, die sie von diesem Zeitpunkt bis an ihr Lebensende tragen
sollte143 (f. 142-7 10-30).

Dieses graue Gewand scheint — GvO zufolge — den Terziarinnen vorbehalten
gewesen zu sein, womit die zeitgenössische Unterscheidung arme swes-
tere, die beginen sin, sie sin grawer oder swartzer cleiderxu auf den Unterschied
zwischen nicht regulierten Beginen und Terziarinnen hinausläuft.

Der Tagesablauf der Offenburger Beginen wird dem aus der Forschungsliteratur
über Straßburg und Basel Bekannten sehr ähnlich gewesen sein.
Auch nach GvO bestand er hauptsächlich aus Spinnen und Weben'45,
Krankenpflege146, der Feier von .Fahrzeiten'47, Beten (passim), dem — sehr
häufigen — Besuch der Messe (davon ist immer wieder die Rede) und dem
Hören von Predigten148.

All das entspricht, wie gesagt, sowohl der Terziarenregel als auch den
Straßburger Verhältnissen.

Die für die Art des Zusammenlebens relevanten Aussagen der Vita149 ergeben
etwa folgende Übersicht:

— Gertrud zieht mit zwei Kindern zu einer ,armen Schwester' (also einer
Begine) nach Offenburg und wird von dieser bereitwillig aufgenommen. Sie
legt Beginenkleidung an und bleibt fortan bei ihr (f. 1397 13—16). Zu Anfang
der zweijährigen Witwenzeit bringt Gertrud das Kind zur Welt, mit
dem sie schwanger ist (f. 139716—18).

- Später flieht Heilke zu ihr (f. 141729-141v/29), wobei nichts darüber
ausgesagt wird, ob sie beide im selben Haus bleiben. Von Heilkes Flucht
an liegt ein Hauptakzent der Vita auf dem Zusammenleben der beiden Frauen
— naturgemäß, denn auf Heilke geht die Anlage von GvO zurück —; jene
Begine, die Gertrud in Offenburg aufgenommen hatte, wird nicht mehr
eigens erwähnt, und die Vita schweigt darüber, ob Gertrud und Heilke weiterhin
mit ihr gemeinsam wohnen. Da GvO später aber stets sehr deutlich
auf den Wechsel der Wohnstätten eingeht, spricht das Fehlen einer solchen
Bemerkung eher für ein Weiterbestehen der Gemeinschaft. Zwei andere
Hinweise bestätigen diese Vermutung: die kurze Bemerkung [Gertrud]
bat jungfrowe heilk vnd die anderen (f. 1437 20) und die Passage f.
16179—20, wo Gertrud vor den Mitschwestern niederkniet und sie für
eventuelle Kränkungen um Verzeihung bittet. Ihre Demut und minnsamkeit
machen auch die anderen demütig und minnsam.

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