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Der Abt des Klosters hatte somit die Möglichkeit, Vogteirechte über den
Markt bei Feldern mit seinen Pertinenzien selbst zu verleihen.
In den Schenkungsurkunden, mit denen das Kloster Schwarzach 1014 an
Straßburg und 1032 an Speyer verliehen wurde, wird die Vogtei nicht eigens
erwähnt, doch ist anzunehmen, daß damit auch das Verleihungsrecht über
die Vogtei an die Speyrer Bischöfe kam.
Die Vogtei im 13. und 14. Jahrhundert
Das 13. Jahrhundert ist ausgefüllt mit den Klagen der Kirchen und Klöster
über die Bedrängungen durch ihre Vögte. Diese entstammten zumeist dem
ortsansässigen Adel, der von den zeitweise instabilen politischen Verhältnissen
profitierte und sich aus dem umfangreichen Besitz der Klöster gewaltsam
Güter aneignete oder Dienstleistungen und Steuern forderte.
Gegen die militärische Macht ihrer „Schutzherren" kannten die Äbte meist
kein anderes Mittel, als sich an deren Vorgesetzte zu wenden oder sie durch
Bischof und Papst mit Kirchenstrafen belegen zu lassen.
Auch der Schwarzacher Abt Reinfried hatte gegen die Forderungen seines
Vogts zu kämpfen.5 Als alle Vorstellungen und Bitten des Abtes nichts
nutzten und der Vogt von seinen Ansprüchen auf Dienstleistungen des Klosters
und seiner Leute nicht abstehen wollte, appellierte der Abt an seinen
Lehensherrn, den Bischof Otto von Speier (1190—1200).6 Dieser brachte
folgende Vereinbarung zustande: Wenn der Vogt das Gericht, das üblicherweise
am Montag nach Peter und Paul (29. Juni) stattfindet, zusammen mit
dem Abt abhält und dem Kloster und seinem Abt sein Recht verschafft, erhält
er für seine Tätigkeit zwei Frischlinge im Wert von zehn Schilling Pfennig
und ein Schwein, das ein halber Frischling wert ist; ein Ferkel im Wert
von einem Schilling, ein Lamm, zehn Gänse7, fünfzig Eier, ein Pfund
Wachs, zweieinhalb Malter Getreide und drei Ohm Wein.
Der Name des Vogtes wird in der Aufzeichnung Phoebers (eines Schwarzacher
Konventualen, der 1517 die Schwarzacher Urkk. in einem Buch
registrierte), nicht genannt. Wahrscheinlich befand sich die Vogtei damals
schon, wie einige Jahrzehnte später bezeugt, in den Händen der
Windecker.8
Die Abmachung scheint sich einige Jahre lang bewährt zu haben. 1212 wird
der Windecker Vogt in einer Angelegenheit des Klosters tätig:
Heinrich von Stollhofen hatte neben dem Schultheißenamt auch Anspruch
auf einen Mansus (Hufe) in Hügelsheim erhoben. Vor dem Schiedsrichter
Eberhard von Eberstein, auf den sich beide Parteien geeinigt hatten, brachte
Heinrich von Stollhofen vor, die Grundstücksanlieger hätten auf dem Ding
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