http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0217
Hanau Schwarzach + Baden
Grenzstein an der ehemaligen hanauisch-schwarzachischen Grenze. Die
Ostseite zeigt das Klosterwappen (Schlüssel und Schwert), darüber das badische
Wappen gemäß § 9 des Provisorischen Vergleichs. Die Westseite zeigt
das hanauische Wappen (3 Sparren), sorgfältig als Relief aus dem Stein herausgearbeitet
, während das Klosterwappen nur stark eingeritzt ist. Es ist sicher
(andere Indizien), daß die hanauische Verwaltung den Stein setzen
ließ und daß die Klosterverwaltung bei dieser Gelegenheit sich „angehängt
" hat. Das geschah zu einer Zeit, als sich das Ende der kleinen
Souveränitäten bereits abzeichnete.
eigene Schuld". Sie hätten doch gewußt, welche Kontroverse zwischen dem
Haus Baden und dem Kloster deswegen bestünde und hätten sich deswegen
nicht einmischen, sondern „mit Baden... kommunizieren sollen". Die hanauische
Regierung in Buchsweiler entgegnete diesem Vorwurf mit der
Feststellung: 1. Die Untergänge im Fünfheimburger Wald seien allein eine
Sache der Bannherrn (Hanau-Lichtenberg und Kloster Schwarzach). Der
Prozeß zwischen dem Kloster und dem Hause Baden ,,ist jedoch eine...
unsere gn. Herrschaft als eines tertium (Dritten) gar nichts angehende Sache
." Die neutrale Haltung in dieser Angelegenheit sei keineswegs unehrenhaft
.41
Drei Jahre später veranlaßte Baden abermals eine Grenzsteinzerstörung:
,,1744 haben badische Untertanen von Stollhofen drei Grenzsteine, die die
(Lichtenauer) Rumpelsbühn und das (Ulmer) Aufeld scheiden und die im
Beisein des Amtsschultheißen Schulmeister zu Lichtenau und des Großkellers
von Schwarzach... gesetzt worden waren, ausgehoben und zu nächtlicher
Zeit zerschlagen." (29.5.1744).42
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