http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0261
Das Auftreten der Herren von Lahr-Geroldseck und der Windecker wie
Iberger als deren Lehensmänner in Hottenwyler läßt erkennen, daß man es
hier von Anfang an mit einem Verdichtungsbereich der unteren Herrschaft
Geroldseck an der Berührungsstelle zum Kloster Schuttern und den Hohen-
geroldseckern als deren Vögten zu tun hat.
Die Ausgangsbasis zum Erhalt der Schirmvogtei über das Gebiet im Ried
durch die Geroldsecker, die auch die Vogtei von Ettenheimmünster25 innehatten
, war seit dem 12. Jahrhundert gegeben. Gengenbach hatte zwar seine
Klosterstruktur reformiert, ,,aber seine Vogteiverhältnisse blieben diejenigen
eines alten Reichsklosters ... (mit) altertümlichen Strukturen".26 Diese
Schwäche wußten sich die als Territorialmächte erstarkenden Geroldsecker
Schirmvögte zunutze zu machen, wobei nach der Herrschaftsteilung 1277
die Herren von Geroldseck-Lahr Teilrechte und Teilgewalten an ihre Ministerialen
weitergaben.
Nach den Zähringern wurden die Staufer 1218—1245 Schirmherren des Klosters
, schließlich die Bischöfe von Straßburg. ,,Durch Rudolf von Habs-
burgs Bemühungen wurde die Schirmvogtei über Gengenbach zu einem
integrierten Bestandteil der Reichslandvogtei Mortenau."27 ,,Diese wurde
allerdings des öfteren an angrenzende Territorialherren verpfändet."28 Im
Jahre 1311 wird Walter V. von Geroldseck-Lahr (1275—1318) als Landvogt
genannt29.
Es erscheint daher nicht verwunderlich, daß die Familie derer von Windeck
, für welche 1343 das Gericht im benachbarten, später abgegangenen
Trudenheim, nachgewiesen ist30, Vogteirechte aus den Händen der Geroldsecker
erhalten konnten. Mit dem Ausgang des Dorfes verschmolzen
diese Rechte mit der von den Iberger gehaltenen Banngerichtsbarkeit und
den den Geroldseckern verlorengegangenen Lehensrechten, um schließlich
in die , Territorialherrschaft" des Ottenweier Hofgutes zu münden. Doch,
und dies muß deutlich gesagt werden, bleibt die zuvor skizzierte Entwicklung
im Rahmen der bekannten Quellen weitgehend unklar. Dies betrifft
auch den Umfang und die Aufteilung der verschiedenen Rechte.31
Im einstigen Gebiet des Klosters Gengenbach befand sich jedoch ein weiteres
Gut, dessen (spätere) Entwicklung Parallelen zum Ottenweier Hof aufweist
. Es handelt sich hierbei um den ,,Rießhof" auf dem nördlichen Teil
der heutigen Gemarkung Fessenbach. Auch hier teilte sich das Kloster
Grundherrschaftsrechte mit den Geroldseckern, die den Hof an ihre Ministerialen
(?) Mollenkopf vom Ries verlehnt hatten.32 Zu Ende des 15. Jahrhunderts
war das Besitztum der Abtei verlorengegangen33 und zu einem
freiadeligen Gut geworden, das nach der verfassungsrechtlichen Institutionalisierung
der Ritterschaft im Reich wie der Ottenweier Hof in den Orten-
auer Ritterkanton fiel. Auch hier scheint es, als hätten sich Vogteirechte der
Geroldsecker mit deren Lehensträgern verselbständigt und seien mit ei-
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