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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 264
(PDF, 143 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0264
auf Ichenheimer Gemarkung liegenden Wald Im hintern Schafhusen ,,uff
des dorfes Ichenheim almend, ... an der banscheid zwischen Vastolzwilr
und Ichenheim und zieht uff das rödlin (!), ist Conrats von Iberg dis zit."50
Wenn Hottenwyler zu diesem Zeitpunkt noch bestanden hätte, wäre es unter
der Liste der Anstößer hier aufgeführt worden. Da der ebenfalls heute abgegangene
Ort Vastolzwilr aber noch genannt wird und auch der in der Nähe
gelegene Trudenheimer Hof zu dieser Zeit weiter nachgewiesen ist, kann es
sich bei der mit Conrad von Iberg in Verbindung gebrachten (kleinen?) Rodung
eigentlich nur um Teile des verwilderten und dann neu gerodeten Kulturlandes
des abgegangenen Dorfes handeln.

Diese Annahme wird insofern gestützt, als die Urbarmachung dem allgemeinen
Rückbau von Wüstungen in Deutschland nach 1470 in etwa parallel
geht. Die gerade auch im Rheintal durch Hunger, Seuchen und Kriege dezimierte
Bevölkerung wuchs erneut und „zwang zum Ausbau des Landes.
Man begann zu roden und zu kultivieren, wobei man zuerst auf Böden stieß,
die schon einmal Kulturland gewesen, dann aber verwildert und an Gemeinden
oder Grundherren zurückgefallen waren. ... Soweit die Wüstungen
des späten Mittelalters nicht wieder aufgebaut ... wurden, mußten die
Menschen sich in den verbliebenen Dörfern niederlassen."51

Im Falle Hottenwylers hat demnach Conrad von Iberg einen Teil der Gemarkung
an sich gezogen und erneut bebaut. Das unter den Pflug genommene
Land müßte umfangmäßig eine Zeige betragen haben, denn fast zur
gleichen Zeit lassen sich die beiden anderen Zeigen der ursprünglich in
Dreifelderwirtschaft bebauten Hottenwyler Feldmark als Sonderfelder der
Ichenheimer Gemarkung nachweisen.

In seiner Untersuchung über die Zusammenhänge von Markung, Allmende
und Wüstung im nördlichen Schwaben ist Hans Jänichen zu dem Ergebnis
gekommen, daß eine in neuzeitlichen Urbaren oder Katastern das Normalmaß
von drei Zeigen (d.h. Dreifelderwirtschaft) übersteigende Feldangabe
mit Wüstungsvorgängen in Zusammenhang zu bringen sei, wobei das Land
der aufgelassenen Siedlungen auf die benachbarten Gemarkungen verteilt
wurde, die nun vier oder fünf Zeigen auswiesen. Hugo Ott hingegen hat in
seiner Studie über die spätmittelalterliche Agrarverfassung am Oberrhein
die Allgemeingültigkeit dieser Aussage zu relativieren gesucht, indem er
das Feldnutzungssystem von Ichenheim als Besonderheit aufführt, dem er
keine Wüstung zuordnen könne. In der Tat zählt das Gengenbacher Urbar
für die Jahre nach 1469 in Ichenheim fünf Felder.52 Damit bestätigt sich
aber auch in diesem Fall Jänichens Aussage. Während zwei Feldbezirke
Hottenwylers in die Ichenheimer Gemarkung kamen, gelangte die dritte
Zeige als ,,rödlin" in die Hände Conrads von Iberg.

Es waren keine wirtschaftlichen Gründe, die zur Wüstung führten, wie der
Fortbestand und Ausbau des aus Hottenwyler hervorgegangenen Hofgutes

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