http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1991/0379
Karlsruhe reagierte am 14. Januar 1803 und forderte die Akten vom Amt
Lichtenau und von der ,,Rentcamer" in Darmstadt an. Am 25. Januar
schickte zuerst Darmstadt die Akten, das Amt Bischofsheim unter Regierungsrat
Kappler folgte erst am 2. März und bat Karlsruhe, Hänßels Bitte
abschlägig zu bescheiden, da er die seiner Zeit festgelegten Auflagen =
Mahlzeiten nicht eingehalten habe und im übrigen so verschuldet sei, daß
er seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen könne.
Am selben Tag, dem 2. 3. 1803, schrieben auch die zwei Bischofsheimer und
der Hausgereuter Müller an den Markgrafen und beschwerten sich über
Hänßel, der trotz Verbot mahle, sie dadurch Schaden erleiden würden und
ihre ,,Mühlen Gülden" nicht mehr bezahlen könnten. Sie baten darum, dem
Hänßel das ,,Früchtemahlen" zu untersagen und unterschrieben mit Jacob
Greiner, Jacob Koch und Friedrich Klein.
Am 16. August 1803 schrieb nun Hänßel seinerseits an den „Durchlauchtigsten
Kurfürsten ..." Er verweise nochmal auf die seinerzeit genehmigte
Errichtung einer Ölmühle. Es habe sich aber herausgestellt, daß in
Trockenzeiten die Bevölkerung unter Brotmangel zu leiden habe, so daß seine
Mühle als Mahlmühle geradezu notwendig sei, um große Not zu lindern.
Außerdem würden in Trockenzeiten bis zu hundert Malter in Gambsheim
im Elsaß gemahlen, daher könnten sich die Müller nicht über ihn beschweren
. Er berief sich auf alle Einwohner von Lichtenau bis Freistett und bat,
sich bei den jeweiligen Schultheißen zu erkundigen, diese würden alle bezeugen
, daß seine Mühle nötig sei. Dieses Gesuch unterschrieben 11 Frei-
stetter Bürger:
Georg Speckner, Andreas Paulus, Georg Hutmacher, Georg Klotter, Georg Wolf, Andreas
Diebolt, Johann David Hauß. Johannes Durban, Adam Förster, Georg Palmer und Michael
Uibel. -
Die ganze Bürgerschaft Freistetts setzte sich für Hänßel ein. Am 27. August
1803 richteten 127 Bürger an den „Durchlauchtigsten Fürsten" ein Gesuch,
die Mühle zu genehmigen. Am 7. Oktober schrieben zusätzlich 3 Abgeordnete
der Gemeinde Freistett an das Oberamt Bischofsheim, doch Hänßel die
Mühle zu genehmigen, schon aus menschlichen Gründen, er habe „Weib
und fünf ohnerzogene Kinder, die verarmen würden .. .",2 außerdem könne
er die Kredite nicht zurückzahlen und auch sonst seinen finanziellen Verpflichtungen
nicht nachkommen. Sogar benachbarte Bischofsheimer Bürger
bezeugten durch ihre Unterschrift am 12. Oktober 1803, daß die Behauptung
der Bischofsheimer Müller, die Felder in den Gewannen Haggrün und
Griegwörth würden durch die Schwellung des Freistetter Mühlwassers
überschwemmt, nicht stimme. Es unterschrieben:
David Schütz, Jacob Wendling, Georg Griedling, Georg König, David Hügel, Johann Jacob
Wendling, Friedrich Ernst, Christian Ernst und Johann Michael Hölzer. —
Doch nichts geschah.
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