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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 118
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Fryllen Frietsche und Mantzen Jekelin von Hügelsheim sowie Hoschen
Michel von Ulm. (GLA 67/1314, 343-346).

Abb. 3: Topograph. Karte des Schwarzacher Territoriums

1460 Febr. 4: Urteil der Saalrichter wegen eines strittigen Weidgangs auf
dem kleinen Werdel zwischen den Gemeinden Schwarzach und Greffern.
(GLA 37/122).

1474 Mai 12: Jakob, Abt zu Schwarzach, Hans Wolff zu Renchen, Schultheiß
und die Richter des Saalgerichts zu Schwarzach verhören auf Anforderung
von Nikolaus Amlung, dem Bevollmächtigten Markgraf Karls, die
Kundschaft über die Rechte des Markgrafen in der Mark (RMB Nr. 10575).

1479: Die 14 Saalrichter entscheiden zwischen der Gemeinde Lichtenau
und der Gemeinde Moos wegen einer Allmende und Gerechtigkeiten im
Oberwald (GLA 37/216)49.

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