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drichs (ab 1803 Kurfürst und 1806
Großherzog von Baden), beim definitiven
Säkularisationsakt im Stift
St. Georgen/Villingen am 8. November
1806 (hier ist wohl das verbindliche
Ende auch des Rippold-
sauer Klosters beschlossen worden)
fest, daß St. Nikolaus in Rippoldsau
1802 von den Fürstenbergern nur
„okkupiert" worden sei mit der eindeutigen
Zusicherung, „daß die dort
weilenden Geistlichen und deren
Nachfolger, solange sie die Klosterpfarrei
versehen mochten, im vollen
Genuß der Einkünfte bleiben würden
"5.
Hat Württemberg Besitzrechte?
Die Besitzverhältnisse im Rippolds-
auer Kloster waren wegen nicht gerade
vorbildlicher Buchhaltung und
Geschäftsführung schwer zu verdeutlichen
. Aber weitaus der größte
Anteil der Einkünfte bzw. Besitzrechte
von St. Nikolaus lag auf
württembergischem Territorium,
und dies hatte Konsequenzen. Der
König von Württemberg bzw. seine
Berater hatten zum Jahreswechsel
1805/06 - nach den zum Teil recht
unklaren Beschlüssen von Preßburg
- zunächst allen Ernstes überlegt,
St. Nikolaus im Wolftal zu besetzen und damit natürlich auch alle seine Besitzungen
zu sequestrieren, als „württembergisch" zu vereinnahmen. Die
fürstenbergische Regierung in Donaueschingen sah ihre Beute von 1802
gefährdet und wollte nicht kampflos zusehen, gab deshalb am 6. Dezember
1805 dem Wolfacher Amtmann vorsorglich den Befehl, sich einem kommenden
württembergischen Angriff im Wolftal zu widersetzen. Sie
erklärte6, „daß sowohl die Klostergebäude als die Güter Appertinentien der
Pfarrey in Rippolzau, die ganz in dem diesseitigen Territorio liege, und keineswegs
im Eigenthum des Klosters zu St. Georgen in Villingen seye, mit-
Die alte Rippoldsauer Klosterkirche
(Rekonstruktion nach alten Stichen)
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