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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
72. Jahresband.1992
Seite: 245
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Das Schulamt greift nun durch, es ergeht am 15.11.1886 folgende „Schulerkenntnis
- den Schulaufwand in Hofweier betr.": „Aufgrund des Gesetzes
vom 8.3.1868, den Elementarunterricht betr. und der ihm durch die Gesetze
vom 19.2.1874 und vom 18.9.1876 gegebene Fassung werden, da durch die
Errichtung einer neuen Unterlehrerstelle, eine Änderung der tatsächlichen
Verhältnisse hinsichtlich der Deckungsmittel für den Schulaufwand sich ergeben
hat, die äußeren Verhältnisse der Volksschule in Hofweier festgestellt
wie folgt:

I. Vorfragen:

a) der Schulverband umfaßt die politische Gemeinde Hofweier;

b) die politische Gemeinde Hofweier, in welcher die Schule sich befindet
, hat nach der Zählung vom 1.12.1885 1204 Einwohner;

c) die Schule wurde besucht im Schuljahr 83/84 von 230 kath. und 4
evgl. Schülern, 1884/85 von 235 kath. u. 3 evg. Schülern, 85/86 von
244 kath. Schülern.

H. Klassenbestimmung: die Schule wird in die 3. Klasse gesetzt.

III. Zahl u. Art der Lehrer. Statt bisheriger zweier Hauptlehrerstellen werden
nunmehr zwei Hauptlehrerstellen und eine Unterlehrerstelle errichtet
.

IV. Wohnungen der Lehrer. Der erste Hauptlehrer erhält Dienstwohnung
im Schulhaus, der zweite Hauptlehrer im Rathaus, der Unterlehrer erhält
ebenfalls Wohnung nach § 50 des Elementarunterrichtsgesetzes.

V. Schulgeld. Das Schulgeld beträgt nach der Erkenntnis vom 24.4.1886
für ein vollzahlendes Kind 3,20 M. Das jährliche Schulgeldaversum
berechnet sich auf 576,18 M, rund 577 M. Mit Abrundung der einzelnen
Teile auf ganze Mark wird dasselbe bis 24.4.86 für jeden Hauptlehrer
263 M, für den Unterlehrer auf 53 M festgesetzt.

VI. Feste Gehalte der Lehrer. Als solche sind jährlich auszuwerfen: für
den 1. Hauptlehrer 1020 M, für den 2. Hauptlehrer 900 M, für den Unterlehrer
600 M.

Für die Gehalte sind bleibende Deckungsmittel vorhanden und zwar
bar 53 fl aus der Gemeindekasse (nach Erkenntnis vom 26.1.1869);
für 5 1/2 Klafter Holz 64 fl 35 Kr; aus der Pfarrektor Siebertschen
Stiftung 30 fl = 146 fl 35 Kr. Es sind also zur Ergänzung auf 2580 M
noch jährlich aufzubringen 2328 M. Diesen Betrag hat die Gemeinde
vorbehaltlich ihrer gesetzlichen Ansprüche an die Staatskasse zur
Aufbringung der Lehrergehalte staatsrechtlich beizutragen.

VII. Schlußbestimmung: Dieses Erkenntnis tritt mit 23.4.1887 in Kraft."

Damit war die 3. Lehrerstelle, aber nur als Unterlehrerstelle, geschaffen.
Mit Verfügung vom 6.4.1887 wird Schul Verwalter Josef Lorenz Kühn in
Langenhard als Unterlehrer nach Hofweier angewiesen.

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