http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1994/0221
Die Schenkung von 1070 an das Hochstift Straßburg
und daraus entstandene Hoheitsrechte der Bischöfe
von Straßburg in der Ortenau
Hans-Martin Pillin
Seit dem Frühmittelalter war es das Bestreben der Bischöfe von Straßburg,
innerhalb des rechtsrheinischen Teils der Diözese Straßburg auch besitzrechtlich
Fuß zu fassen. Nach Teilerfolgen, die sich bis ins 8. Jahrhundert
zurückverfolgen lassen,' gelang der große Durchbruch im
Jahre 1070:2
Am 7. Oktober dieses Jahres schenkte der kinderlose fränkische Adlige
Siegfried der Kirche von Straßburg sein Ulmer Gut („predium Ulmena")
und die Burg gleichen Namens, d. h. die Ullenburg, mit allem Zubehör auf
gesetzmäßige Weise unter der Bedingung, daß er von Bischof Werner IL,
auf dessen Betreiben er dies hauptsächlich getan hatte, unter anderem das
geschenkte Gut als Lehen auf Lebenszeit zurückerhalte, jedoch ohne Verpflichtung
zum Kriegsdienst.
Die Ullenburg, aus: DAS AMPT UND VORST OBERKIRCH 1609 (Heimatmuseum
Oberkirch)
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