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noch nicht nachgewiesen18. Jedenfalls besitzen diese schom im 13. Jahrhundert
die Dorfherrschaft19. Reinbot von Windeck war Vogt des Dinggerichts
zu Niederschopfheim, als das Weistum der Fronhöfe des Klosters
Gengenbach zu Niederschopfheim und Ichenheim aufgerichtet wurde. 1318
wird Ritter Reinbold von Windeck als Rektor der Kirche Schopfheim genannt20
. In dem sogenannten Urbar des Bistums Straßburg, das im zweiten
Teil ein Verzeichnis der bischöflich-straßburgischen Lehensleute enthält21,
heißt es, daß Bertold von Windeck und seine Genossen gemeinsam Burg
und Dorf Schopfheim, den Kirchensatz und Zubehör zu Lehen haben:
„Bertholdus de Windecke et eius socii habent communiter in feodo
Castrum dictum Schopfheim villam ibidem et Jus patronatus et alia eius-
dem ville attinencia". Als am 20. Sept. 1505 Niclaus von Fleckenstein als
Vormund und Lehenträger der minderjährigen Philipp und Bechthold von
Windeck den Lehensrevers gegenüber Bischof Albrecht ausstellt, werden
nach den Lehen vom Straßburger Zollkeller und Schultheißenamt Einkünfte
zu Schopfheim von 36 Kappen Geld 3 Schilling 4 Pfenning und 3 Viertel
Korngeld aufgeführt. „Item Bechtoldt von Windeck vnd sin gesellen
hant in gemeinschaft zu lehen die Burgk schopffen das dorff daselbs vnd
den kirchensatz, auch ander desselben dorfs zugehorde. Vnd hat dan der-
selbig Bechtoldt das dorf Nunnenwiler mit dem gerichtszwang vnd ban allein22
." Der Hinweis auf das gemeinsame Lehen ist für die spätere Auseinandersetzung
wichtig.
Aus einem Schreiben Markgraf Bernhards von Baden an die Stadt Straßburg
vom 25. April 139 523 geht hervor, daß das Lehen sich damals offenbar
im Besitz von Hans Reinbold von Windeck, Diener des Markgrafen,
befand. Hans Reinbold beklagte sich darüber, daß Straßburg im Krieg
(1392), den die Stadt mit dem König, den Fürsten und dem Markgrafen
hatte, sein Dorf Schopfheim mit Brand und Wegnahme geschädigt hatte24.
Die Herren von Bach im Besitz des Lehens
Im Jahre 1436 nahm Hans Reinbold von Windeck seinen Schwager Jörg
von Bach in die Lehengemeinschaft auf25:
Bischof Wilhelm von Straßburg urkundet, daß Hans Reimbolt von Windeck, Sohn
des verst. Hans Reinbolt, Niederschopfheim, Burg und Dorf mit Herrlichkeiten,
Wäldern und allem Zubehör, den dortigen Kirchensatz mit dem zugehörigen
Zehnten, wie es seine Vorfahren und er vom Stift bisher zu Lehen hatten, mit Ausnahme
des Schweighofs und der dazugehörigen Güter sowie den Wald, der vor
Zeiten von einer Äbtissin von Hohenburg zu eigen gekauft wurde, ihm und dem
Stift aufgegeben habe, mit der Bitte, ihn Hans Reinbolt und seinen Schwager Jörg
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