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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 421
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Armut zwischen Almosen und Armenpolizei

Zur Lokalgeschichte der Armut in der ersten Hälfte des
19. Jahrhunderts

Wolfgang M. Gall

Die schriftliche Überlieferung von Leben und Alltag der viel zitierten
„kleinen Leute" ist keineswegs so dürftig, wie es den Anschein hat.
Gleichwohl ist es ein mühsames Unterfangen, Erkenntnisse zur Mikro-
historie der „Welt der Armen" und über die Schattenseiten der Lokalgeschichte
zu gewinnen. Der folgende Beitrag stellt einen Versuch dar, Quellen
zur Armutsgeschichte aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vorzustellen
. Sie stammen überwiegend aus Archivalien des Stadtarchivs Offenburg
und des Gemeindearchivs Rammersweier. Um die Leser/innen nicht
mit den sehr speziellen historischen Quellen alleine zu lassen, beginnt der
Aufsatz mit einem längeren Exkurs über die Entwicklung des badischen
Armenwesens.

Zwei Entwicklungen kennzeichneten den Weg der badischen Armengesetzgebung
zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Zunächst der schrittweise
Durchbruch eines neuen sozialpolitischen Prinzips, infolgedessen das Phänomen
„Armut" eine politische und soziale Umwertung erfuhr. Regierungen
und Verwaltung wollten „Armut" nicht mehr allein „verwalten", sondern
„lösen". Das neue Prinzip schlug sich im Inhalt von Verordnungen,
Erlassen und Gesetzen zum Armenproblem nieder.

Die zweite zu beobachtende Entwicklung zu Beginn des vorigen Jahrhunderts
hing mit den Verwaltungsaktivitäten des neugeschaffenen badischen
Staats zusammen, der vor der schwierigen Aufgabe stand, sein heterogenes
Staatsgebilde administrativ in den Griff zu bekommen. Deutlich erkennbar
war das Bemühen, das Erbe der spätfeudalen Armenversorgung zu vereinheitlichen
.

Wie sich die gesellschaftliche Wahrnehmung von Armut veränderte

Bereits die absolutistische Armenfürsorge hatte wohl die Armenpolitik zur
staatlichen Angelegenheit erklärt und den Gemeinden den Handlungsspielraum
mehr und mehr vorgegeben. Dies bedeutete zwar noch nicht das
Ende der kirchlichen Armenfürsorge oder sonstiger „Privatwohltätigkeit",
doch verlor deren Zielsetzung jetzt die gesamtgesellschaftliche Verbind-

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