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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
74. Jahresband.1994
Seite: 464
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1. Oberschopfheim soll als Ersatz für die bisherige Leistung und für den Verzicht
der Diersburger Katholiken auf die Kirche in Oberschopfheim 2000 fl. bezahlen
.

2. Der Markgraf übernimmt eine hinlängliche Besoldung des Pfarrers und die erforderliche
Ausstattung der Kirche mit Geräten - „ohne zu thun der Diersburger
"!!

3. Reserviere sich der Markgraf das Präsentationsrecht.

4. Da der Pfarrer auch die Schule halten müsse, müßte man alle Leistungen nach
Oberschopfheim zurückbehalten und dem Pfarrer zukommen lassen.

In denselben Akten liegt auch ein Abkommen zwischen den Protestanten
und Katholiken in Diersburg vom 25. 4. 1792 vor mit folgenden Punkten:

1. Was die Evangelischen zur Erbauung ihrer Kirche selbst beigetragen haben
(843 fl), solle aus dem „gemeinsamen Beutel durch den Bürgermeister ersetzt
werden.

2. Soll der Gottesacker der Evangelischen auf Kosten der ganzen Gemeinde gekauft
und mit einer Mauer versehen werden.

3. Was die Besoldung des Pfarrers in Oberschopfheim und Diersburg betrifft: für
Diersburg vom Allmendgenuß 1 V2 Tauen Matte, 8 Klafter Holz mit den dazugehörenden
Wellen und 8 fl Diäten, die für die Evangelischen aus dem gemeinen
Säckel bezahlt werden sollen. Was die innere Verschönerung der Kirche
betrifft: jede Gemeinde solle für ihre Kirche aufkommen.

4. Die Evangelischen versprechen für sich und ihre Nachkommen: Sie hätten ihre
6. Teil an der Oberschopfheimer Kirche verkaufen können und dafür mehr
erlöst als die von Oberschopfheim gegebenen 900 fl, aber sie hätten darauf
verzichtet, um den Katholiken nun den 4. Platz in der Kirche zu garantieren.
Die Evangelischen erheben keinen Anspruch mehr auf die Oberschopfheimer
Kirche. Sie verpflichten sich sogar, soviel zur Erhaltung der dortigen Kirche
beizutragen als nötig, um den Katholiken den 4. Platz zu sichern.

5. Die Katholiken versprechen dagegen, für sich und ihre Nachkommen, nie einen
Anspruch auf die evangelische Kirche zu erheben und den Evangelischen
das alleinige Verfügungsrecht zuzugestehen, aber gemeinschaftlich zur Erhaltung
beizutragen.

6. Die innere Verschönerung der beiderseitigen Kirchen soll gemeinschaftlich
bestritten werden in der Weise, daß, was die eine Seite investiert, der anderen
Seite von der Gemeinde erstattet wird.

Unterschrieben von allen 92 Bürgern Diersburgs und approbiert von Christian
Ernst Roeder und Ferdinand August Roeder.

Danach schweigen die Akten. Die Katholiken Diersburgs unternahmen anscheinend
nichts mehr in der Angelegenheit eigener Kirche und Pfarrer.

Erst 1826 lebten die Bemühungen wieder auf, wahrscheinlich angeregt
durch den Vorstoß des Direktoriums des Kinzigtalkreises vom 8. 9. 1826.
Unterm 21. 9. 1826 richteten sie eine Bittschrift an das Oberamt Offen-

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